Celgene gibt weitere Aktienrückkaufermächtigung im Umfang von 2 Mrd. US-Dollar bekannt
(18.08.2011, Pharma-Zeitung.de) SUMMIT, New Jersery - Copyright by Business Wire - Celgene Corporation
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Die Celgene Corporation (NASDAQ: CELG) gab heute bekannt, dass ihr Vorstand den Rückkauf weiterer Stammaktien des Unternehmens im Wert von bis zu 2 Mrd. US-Dollar autorisiert hat.
„Die Ausweitung des Aktienrückkaufprogramms spiegelt unsere Zuversicht im Hinblick auf das langfristige betriebliche und finanzielle Wachstum des Unternehmens wider und verdeutlicht unser Engagement zur Steigerung des Aktionärswerts“, so Bob Hugin, Vorstandsvorsitzender und CEO der Celgene Corporation. „Wir beabsichtigen eine dynamische Verwaltung unserer Bilanz, um Barmittel an die Aktionäre auszuschütten und strategische Wachstumschancen zur Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit wahrzunehmen.“
Dieses unbefristete Programm tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Käufe werden zu gegebener Zeit im offenen Markt oder im Rahmen privat ausgehandelter Transaktionen nach dem Ermessen der Unternehmensführung und im Einklang mit den Vorschriften der US-amerikanischen Börsenaufsicht durchgeführt. Im Rahmen dieser und früherer Ermächtigungen ist Celgene nun autorisiert, Aktien im Gesamtwert von 2,25 Mrd. US-Dollar zurückzukaufen. Seit 2009 hat Celgene durch den Rückkauf von ca. 32 Millionen eigener Aktien etwa 1,75 Mrd. US-Dollar an seine Aktionäre ausgeschüttet. Mit Stand vom 30. Juni 2011 hatte Celgene 460.009.986 im Umlauf befindliche Stammaktien sowie 2,79 Mrd. US-Dollar an Barmitteln und börsengängigen Wertpapieren.
Über Celgene
Die Celgene Corporation hat ihren Hauptsitz in Summit im US-Bundesstaat New Jersey und ist ein integriertes, weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das sich in erster Linie auf die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung innovativer Therapien zur Behandlung von Krebs und Entzündungskrankheiten durch Gen- und Proteinregulierung konzentriert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens unter: www.celgene.com.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die im Allgemeinen keine historischen Tatsachen beschreiben. Zukunftsbezogene Aussagen sind an Wörtern wie „erwartet“, „rechnet mit“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „plant“, „wird“, „Ausblick“ und ähnlichen Begriffen zu erkennen. Zukunftsbezogene Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen, Annahmen und Prognosen der Unternehmensführung und gelten nur am Datum ihrer Veröffentlichung. Wir verpflichten uns in keiner Weise zur öffentlichen Aktualisierung zukunftsbezogener Aussagen infolge neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse, soweit dies nicht gesetzlich erforderlich ist. Zukunftsbezogene Aussagen bergen innewohnende Risiken und Ungewissheiten, die in den meisten Fällen schwer vorherzusehen sind und sich unserer Kontrolle entziehen. Tatsächliche Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren von den Darstellungen der zukunftsbezogenen Aussagen wesentlich abweichen. Viele davon werden in unserem Jahresbericht auf Formular 10-K und unseren anderen Mitteilungen an die Securities and Exchange Commission näher erörtert.
Neben im Einklang mit US-GAAP ermittelten Finanzinformationen enthält diese Pressemitteilung auch nicht GAAP-konforme Finanzkennzahlen. Nach unserer Ansicht liefern diese den Investoren und dem Management ergänzende Informationen über die betrieblichen Ergebnisse und Entwicklungen und erleichtern den Vergleich zwischen verschiedenen Zeiträumen im Zusammenhang mit den prognostizierten Daten. Diese nicht GAAP-konformen Kennzahlen sollen im Einklang mit US-GAAP ermittelte Informationen ergänzen, aber nicht ersetzen. Normalerweise schließen wir bestimmte GAAP-Posten aus, die nach Ansicht des Managements unseren grundlegenden Betrieb nicht beeinflussen und die nicht den GAAP-Kriterien für ungewöhnliche oder einmalige Posten entsprechen. Gleichnamige Kennzahlen anderer Unternehmen sind möglicherweise anders definiert. In den beiliegenden Abgleichungen des GAAP-konformen und nicht-GAAP-konformen Reingewinns werden die Beträge erklärt, die bei der Berechnung des nicht GAAP-konformen Reingewinns und des nicht GAAP-konformen Gewinns je Aktie für die Drei- und Sechsmonatszeiträume bis zum 30. Juni 2011 und 2010 und der prognostizierten Beträge für das am 31. Dezember 2011 zu Ende gehende Jahr jeweils ein- und ausgeschlossenen sind.
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