Die Masern-Impfung wird erwachsen - STIKO empfiehlt einmalige Impfung für alle Erwachsenen

(14.10.2010, Pharma-Zeitung.de) Die Masernimpfung - mit dem Dreifach-Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln - wird nun auch für Erwachsene empfohlen. Die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) hat Anfang August die Empfehlung ausgesprochen, dass generell alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren und älter als 18 Jahre sind, die Masern-Impfung einmalig auffrischen sollen. Angesprochen sind zudem alle, die 18 Jahre und älter sind, im Kindesalter nur eine Impfung erhalten haben oder deren Impfstatus unklar ist. Ziel ist es, die Herdenimmunität, den Schutz auch der Nichtgeimpften, zu verbessern. Insbesondere Babys, die erst ab dem vollendeten 11. Lebensmonat geimpft werden können, sollen damit vor einer Infektion geschützt werden. Denn Masern sind keinesfalls eine Kinderkrankheit: Immerhin ist jeder zweite Masernpatient ein Erwachsener. Gleichzeitig werden auch die nicht seltenen, zum Teil schweren Komplikationen - im Kindes- und im Erwachsenenalter -, die mit einer Masern-Erkrankung einhergehen können, eingedämmt.

Masernimpfung für Mama und auch Papa

Das Ziel der WHO, die Masern in Europa im Jahr 2010 auszurotten, ist noch weit entfernt. Immer wieder kommt es zu Maserausbrüchen, wie 2006 in Nordrhein-Westfalen, 2007 in der Schweiz, 2008 in Baden-Württemberg und Oberbayern, 2009 rund um Hamburg. Auch in diesem Jahr - im März 2010 - kam es in Essen an einer Schule zu einem Ausbruch der Masern mit 71 Erkrankten.

Immer wieder Masernausbrüche - auch bei Erwachsenen

Diese immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland sowie die Tatsache, dass etwa jeder zweite Masernpatient erwachsen ist, sind die Gründe für die Erweiterung der Impf-Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) vom Anfang August: Generell sollen alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, die Masern-Impfung einmalig auffrischen lassen. Angesprochen sind zudem alle, die 18 Jahre und älter sind, im Kindesalter nur eine Impfung erhalten haben oder deren Impfstatus unklar ist. Ziel ist es, die Herdenimmunität, den Impfschutz aller, zu verbessern. Insbesondere Babys und Kleinkinder, die erst ab dem vollendeten 11. Lebensmonat geimpft werden können, sollen damit vor einer Infektion geschützt werden.

Impfung schützt auch vor Komplikationen

Masern sind keineswegs eine Bagatellerkrankung, denn immerhin kommt es bei jeder fünften Erkrankung zu Komplikationen. Wenn Erwachsene erkranken ist der Verlauf sogar oft noch schwerer als bei Kindern. So können eine Lungen- oder auch Gehirnentzündung als Folge auftreten. Bei Kindern ist die oft mit Masern einhergehende Mittelohrentzündung noch vergleichsweise harmlos. Besonders heimtückisch bei Kindern verläuft die neurologische Erkrankung SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis), die unaufhaltsam zum Tod führt. Sie tritt als Spätfolge durchschnittlich sieben Jahre nach einer Masernerkrankung auf. Häufig sind Kinder betroffen, die zum Erkrankungszeitpunkt noch zu jung für eine Impfung waren und die von einem nicht geimpften, an Masern erkrankten Kind oder Erwachsenen angesteckt wurden.

Dreifach-Impfstoff: Rötelnschutz inklusive

Für die Impfung der Erwachsenen gegen Masern empfiehlt die STIKO den Einsatz eines Dreifach-Impfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln. Da die STIKO auch die Empfehlung für die Impfung gegen Röteln erweitert hat, wonach einmal geimpfte Frauen, ungeimpfte Frauen und solche mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter sich einmalig gegen Röteln impfen lassen sollen, kann "frau" mit der Dreifach-Impfung gleich "zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen", also den Schutz vor Masern und Röteln mit nur einem Pieks bekommen!

Mehr zur neuen STIKO-Empfehlung ist im Internet nachzulesen unter http://www.gesundes-kind.de, http://www.kinderaerzte-im-netz.de und unter http://www.rki.de.


Über STIKO- Robert-Koch-Institut

Wichtiges zur STIKO

Die ständige Impfkommission - abgekürzt STIKO - der Bundesrepublik Deutschland besteht zur Zeit aus 16 Experten, die vom Bundesminister für Gesundheit berufen werden. Die Mitglieder treffen sich zweimal jährlich, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Richtlinien herauszugeben. Die STIKO wurde 1972 am damaligen Bundesgesundheitsamt eingerichtet, die Geschäftsstelle der STIKO ist am Robert Koch-Institut in Berlin angesiedelt. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre in ihre ehrenamtliche Tätigkeit berufen. Die Empfehlungen der STIKO dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen. Rechtsgrundlage für die Berufung der STIKO ist das Infektionsschutzgesetz

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