Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel – Wo liegen die Grauzonen?

(22.08.2011, Pharma-Zeitung.de) Für jeden Konsumenten, der bewusst auf seine Ernährung achtet, stellt die Zutatenliste der erhältlichen Produkte das wichtigste Kriterium für die Kaufentscheidung dar. Im eigentlichen Sinne besteht für den Hersteller die Pflicht der Vollständigkeit, was die Angabe der verwendeten Zutaten betrifft. Jedoch gibt es innerhalb dieser gesetzlich festgelegten Kennzeichnungspflicht diverse Ausnahmen.

Die Infoseite www.nahrungsmittel-klarheit.de, die in ihren regelmäßig erscheinenden Artikeln die Themengebiete Ernährung, Gesundheit und Fitness behandelt, weißt darauf hin, dass es beispielsweise erlaubt ist, in den Lebensmitteln verwendete Mischungen unter Oberbegriffen aufzuführen, ohne die Einzelbestandteile zu nennen. Eine andere Ausnahme sind Hilfsstoffe, die bei der Verarbeitung eines Produkts hinzugefügt und am Ende wieder entfernt werden. Solche Stoffe, die nicht dem Inhalt zugeführt werden sondern einzig dazu gedacht sind, den Verarbeitungsprozess zu unterstützen, müssen in der Zutatenliste nicht gesondert angegeben werden. Weitere Grauzonen der Kennzeichnungspflicht können Sie unter www.nahrungsmittel-klarheit.de recherchieren.


Über nahrungsmittel-klarheit

Bei der Infoseite www.nahrungsmittel-klarheit.de handelt es sich um einen informativen Blog, der seine Themenschwerpunkte in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Fitness gesetzt hat. Die regelmäßig erscheinenden Artikel gewährleisten dabei die Aktualität der bereit gestellten Informationen. Das Anliegen von www.nahrungsmittel-klarheit.de ist es, Lebensmittelmythen aufzudecken, auf Schlupflöcher in der Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel hinzuweisen und Krankheitsbilder zu erklären, die trotz ihrer zunehmenden Verbreitung in der konventionellen Medizin und der Öffentlichkeit wenig bekannt sind.

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