Lebensmittelklarheit? Gerichte rücken Lebensmittelunternehmen zunehmend auf die „Pelle“

(29.08.2011, Pharma-Zeitung.de) Die Fälle, in denen Werbeaussagen für Lebensmittel von Richtern zu entscheiden sind, häufen sich. Durch industriekritische Informationsportale wie lebensmittelklarheit.de oder abgespeist.de dürfte sich diese Entwicklung noch weiter potenzieren.

Kürzlich hat beispielsweise das Landgericht (LG) Berlin dem Deutschen Brauer Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen verboten, mit gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke zu werben. Der Deutsche Brauer Bund hatte unter anderem auf seiner Internetseite die schönheitsfördernde Wirkung von Bier vorgehoben sowie auf die Vorbeugungseffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hingewiesen und zudem die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss angedeutet. Das LG Berlin sieht in diesen Aussagen einen Verstoß gegen die Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung), wonach es unter anderem verboten ist, für alkoholische Getränke mit einem bestimmten Alkoholgehalt mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben (LG Berlin, Urteil vom 10.05.2011, Aktenzeichen: 16 O 259/10).

In einer anderen Entscheidung wurde einem bekannten Hersteller von Fruchtquark der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verboten. Nach Auffassung des Gerichts werde dem Kunden der Eindruck vermittelt, dass der Fruchtquark die gleichen gesundheitsfördernden Eigenschaften habe, wie ein Glas Milch. In der Form sei die Werbeaussage jedoch irreführend, da der Zuckeranteil im Fruchtquark im Vergleich zum Glas Milch wesentlich höher und damit der Quark auch nicht so „gesund“ wie ein Glas Milch sei (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Aktenzeichen: 2 U 61/10).

Wie diese beiden aktuellen Entscheidungen zeigen, steuern Lebensmittelunternehmen und nun auch deren Verbände zunehmend durch raue See. Ein „sicherer“ Hafen ist derzeit nicht in Sicht, so dass frühzeitige Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden sollten. Zu einer rechtlichen Vorab-Prüfung jeder Werbekampagne wird dringend geraten.

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