Urteil von Verwaltungsrichter zugunsten von Knowles bei Patentverletzung durch Analog Devices, Inc.

(23.11.2010, Pharma-Zeitung.de) WASHINGTON, D.C. (USA) - Copyright by Business Wire - Knowles Electronics

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Richter Rogers von der Internationalen Handelskommission der USA (ITC) hat in seinem Ersturteil befunden, dass gewisse MEMS-Mikrofonprodukte von Analog Devices durch den Wortlaut der US-Patente 6.781.231 und 7.242.089 von Knowles geschützt sind, und hat deshalb in der Verletzungsfrage gegen Analog Devices entschieden.

Jeffrey Niew, Chief Executive Officer von Knowles Electronics, gab an: „Der Richter hat mit dem Urteil zugunsten von Knowles Electronics bei dieser Verletzungsfrage die richtige Entscheidung getroffen. Das Urteil stimmt mit unseren Ansichten zum Sachverhalt in diesem Fall überein.“

Analog Devices darf aufgrund der richterlichen Entscheidung in Bezug auf die Rechtsbeständigkeit die Produkte vorläufig weiterhin in die USA importieren. In einer Reaktion auf dieses Urteil gab Mike Adell, Vice President und Geschäftsführer, an: „Wir sind natürlich enttäuscht über diesen richterlichen Beschluss und verlangen, dass die ITC diesen Punkt überprüft. Trotz dieses Urteils ist Knowles auch weiterhin mit der Entwicklung innovativer Lösungen für unsere Kunden beschäftigt. Der Schutz dieser Lösungen und unseres geistigen Eigentums vor widerrechtlichen Verstößen ist für unser Geschäft von großer Bedeutung, und wir werden sämtliche verfügbaren Rechtsmittel zu diesem Zweck einsetzen.“

Die Patente bleiben gültig und vor US-Gerichten einklagbar und sind Bestandteil eines großen internationalen Portfolios an Patenten und hängigen Patentanmeldungen in Zusammenhang mit den preisgekrönten Mikrofontechnologien von Knowles. Pete Loeppert, Chief Technical Officer von Knowles Acoustics, fügte an: „Obwohl diese Patente derzeit vom Patentamt überprüft werden, sind einige unserer Patentansprüche nicht angegriffen worden, was somit einer Bestätigung ihrer Gültigkeit gleichkommt. Die Wiederholungsprüfung hat uns zudem die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Ansprüche anzumelden, um unsere Patentstellung zu stärken. Wir sind zuversichtlich, dass das Patentamt nach dem Abschluss des erneuten Prüfungsverfahrens seine ursprünglichen Entscheidungen in Bezug auf die Gültigkeit der abgelehnten beschränkten Ansprüche bestätigen wird und dass somit sämtliche Ansprüche der Knowles-Patente als gültig und einklagbar bestätigt werden.“

Über Knowles

Knowles, vor 65 Jahren in Itasca im US-Bundesstaat Illinois gegründet, ist führend in Konstruktion und Herstellung von hoch entwickelten Akustikkomponenten. Nebst seiner Stellung als weltweiter Marktführer für Bauteile von Hörgeräten ist Knowles auch führender Anbieter von oberflächenmontierbaren MEMS-Mikrofonen für große Mobiltelefon- und Unterhaltungselektronikmarken auf der ganzen Welt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Knowles unter www.knowles.com oder telefonisch unter 1-630-250-5100.

Alle Produkt- und Handelsnamen werden als Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer anerkannt.

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