Veranstaltung “Medizinprodukte im Kontext REACH”

(19.02.2010, Pharma-Zeitung.de) Für viele Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten ist unklar, welche Aufgaben und Pflichten aus der REACH Verordnung* resultieren. Und wie sich die Unternehmen bezüglich der CE Kennzeichnung ihrer Produkte vorbereiten müssen. Die Veranstaltung „Medizinprodukte im Kontext REACH“ am 27.04.2010 in Saarbrücken greift diese Unklarheiten bezüglich der Materialvorgaben auf.

Am 27.04.2010 findet in Saarbrücken die gemeinschaftliche Veranstaltung der tec4U Ingenieurgesellschaft mbH mit dem ZPT-Branchenforum healthcare.saarland zum Thema „Medizinprodukte im Kontext REACH“ statt. Die REACH Verordnung betrifft die Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten unmittelbar. Zwar ist den Ausführungen der REACH Verordnung zu entnehmen, dass für bestimmte Regelungsabschnitte Medizinprodukte als solche ausgeschlossen sind, de facto muss jedoch beim Herstellen und Vertrieb von Medizinprodukten die REACH Verordnung beachtet werden. Hauptanknüpfungspunkte zwischen REACH und dem Medizinproduktegesetz (MPG) sind dabei die §§ 4 und 6 MPG.

Im Rahmen der Veranstaltung referieren Juristen, Verbands- und Unternehmensvertreter über den Geltungsbereich der REACH Verordnung bei Medizinprodukten sowie über die Umsetzung im Unternehmen. Des Weiteren werden Perspektiven vorgestellt, wie zukünftig die Erfüllung der Material Compliance Anforderungen gewährleistet werden kann. Als Referenten sind u.a. Vertreter des BVMed, des Industrieverbandes SPECTARIS, der Benannten Stelle EUROCAT und der ZLG anwesend. Um den praxisorientierten Rahmen abzurunden berichten zudem Unternehmensvertreter der PAUL HARTMANN AG, der MEDTRON AG und der URSAPHARM Arzneimittel GmbH über Erfahrungen mit der Umsetzung der Vorgaben aus ihrer Sicht.

Die eintägige Veranstaltung richtet sich an Entwicklungsleiter, Qualitätsleiter, Einkäufer, Regulatory Affairs Manager, REACH Beauftragte und Geschäftsführer von Medizinprodukteherstellern sowie an Handelsunternehmen. Ort der Veranstaltung ist das Hochschul-Technologie-Zentrum in Saarbrücken. Pro Teilnehmer wird eine Teilnahmegebühr von 145 Euro (exkl. MwSt.) erhoben.

Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Interessierte unter dem Link http://www.materialcompliance.de/Anmeldung/tec4U_Einladung_Medizinprodukte-REACH.pdf.

*REACH Verordnung: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien


Über tec4U Ingenieurgesellschaft mbH

tec4U ist Ingenieur- und Softwaredienstleister im Bereich der anforderungskonformen Produktgestaltung. Bereits seit 10 Jahren unterstützt die tec4U ihre Kunden bei der Umsetzung der Material Compliance Anforderungen

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Herr
StefanNieser
s.nieser@tec4U.com
0681/92747-120
www.materialcompliance.de




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