Eine Insolvenz verbrennt Geld

Sie kennen die Problematik: Im Insolvenzfall kommt ca. 5% der Forderungssumme zur Auszahlung. Wie wäre es wenn Sie als Gläubiger, dank einer Mitgliedschaft in dem neu gegründeten Verein ESuG e.V., eine Erstattung von 45% erhalten?

(18.11.2011, Pharma-Zeitung.de) Kalt erwischt: Der Kunde ist insolvent!
Kaum war am 15.7.2011 in Bonn der Verein EsuG e.V., Verein zur Förderung der Elementarrechte von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren in Bonn gegründet, hatte er auch schon die ersten Mitglieder und seinen ersten erfolgreichen Fall. Das ESuG-Mitglied, nennen wir es einmal Mitglied A, hatte einen lukrativen Auftrag, diesen auch zur Begeisterung seines Kunden B erfüllt und dann zahlte der Kunde nicht. Auch die Mahnungen fruchteten nichts.
Schließlich kam der Brief des Insolvenzverwalters von Kunde B: Das Unternehmen war pleite. Wie sollte Herr A jetzt an sein Geld kommen?

So kommen Sie zu Ihrem Recht und an Ihr Geld.
Gläubiger A erfuhr von dem neugegründeten Verein und wurde spontan Mitglied. ESuG e.V. prüfte den Fall, meldete die Forderung zur Tabelle an und nahm an der Gläubigerversammlung teil. Aufgrund vorheriger Akteneinsicht und weiteren Recherchen fiel auf, dass der Schuldner einem Gläubiger in der Krise in anfechtbarer Weise Sicherheiten bestellt hatte. Diesen Umstand hatte der Insolvenzverwalter übersehen und deshalb noch gar nicht geltend gemacht. Der Verein wies den Insolvenzverwalter an, diesen Anfechtungstatbestand zu verfolgen. Dadurch konnte ein erheblicher Zufluss zur Insolvenzmasse von Unternehmen B generiert werden, und die im Gutachten prognostizierte Quote des ungesicherten Gläubigers A stieg auf ca. 45% der Gesamtforderung. Dies war bei der Höhe der insgesamt geschuldeten Summe erheblich und viel mehr als die durchschnittliche Befriedigungsquote von 5%, die bei ungesicherten Gläubigern in Insolvenzverfahren normal sind.

Seien Sie clever: Sorgen Sie vor.
ESuG e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Elementarrechte von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren e.V. Er besteht seit 15.7.2011, hat seinen Sitz in Bonn und ist hier auch in das Vereinsregister eingetragen.
"Entstanden ist ESuG e. V. aus der Überlegung heraus, dass viele Unternehmen, natürliche und juristische Personen von der Insolvenz eines Kunden völlig überrascht werden. Sie haben nicht damit gerechnet.
Außerdem kennen die meisten Firmen und Firmenvertreter nicht die Abläufe einer Insolvenz und eines Insolvenzverfahrens. Aus Unkenntnis von Hintergründen, Rechten, Pflichten, Fristen und Begleitumständen bleiben Sie auf Ihren Forderungen oft sitzen", meint ein Vertreter von ESuG e.V.

Die meisten Gläubiger haben mit ihren insolventen Kunden keine Verträge mit ausreichenden Sicherheiten. Sie sind also ungesicherte Gläubiger. Die Befriedigungsquote ungesicherter Gläubiger liegt bei durchschnittlich 5 %. Abhängig von der Höhe Ihrer Außenstände besteht dabei durchaus auch die Gefahr, dass Sie selbst völlig unverschuldet mit in den Strudel gerissen werden.

Insolvenz muss nicht das Ende sein.
Der neu gegründete Verein strebt eine effizientere Insolvenzkultur an. D.h. er will die Interessen aller am Insolvenzverfahren beteiligten Personen und Gesellschaften vertreten und auch Insolvenzgerichte und Insolvenzverwalter einbinden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern die Interessen seiner Mitglieder.
Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person. "Wir werden für Schuldner oder Gläubiger aus unseren Mitgliedsreihen tätig. Und wir sind schnell und effektiv", erfahren wir von ESuG. "Wenn man realistisch ist, so ist ein Unternehmensleben oft abwechslungsreich und ein Auf und Ab. Wer weiß schon, ob und wie es einen nicht selbst auch einmal erwischt, d.h. es kann durchaus sein, dass das gleiche Unternehmen mal Gläubiger, mal Schuldner oder sogar beides gleichzeitig ist."

"Wir wollen im Insolvenzfall für unsere Mitglieder das Beste herausholen. Dazu gehört auch, dass unsere Mitglieder gut informiert und up-to-date sind. Der Verein führt deshalb auch Vorträge und Diskussionsrunden durch", ergänzt ein ESuG-Kollege.

(Dieser redaktionelle Beitrag des ESuG e.V. ist in der November-Ausgabe der IHK-Zeitschrift "Die Wirtschaft" Bonn/Rhein-Sieg erschienen.)


Über ESuG e.V.

ESuG e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Elementarrechte von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren e.V. Er besteht seit 15.7.2011, hat seinen Sitz in Bonn und ist hier auch in das Vereinsregister eingetragen.

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ESuG e.V., Dieter Romberg
Am Finkenberg 8, 53227 Bonn,
Tel.: 0228 - 387 385 33
E-Mail: info@esug.biz
Internet: http://www.esug.biz




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