ERYTECH: Prospekt ist nach der jetzt erfolgten Genehmigung der französischen Börsenaufsicht (Nummer 14-566) erhältlich

(24.10.2014, Pharma-Zeitung.de) LYON, Frankreich - Copyright by Business Wire - ERYTECH

ERYTECH (Paris:ERYP) (Euronext Paris: FR0011471135 - ERYP), das französische Biopharma-Unternehmen, das innovative Behandlungen zur „Tumor-Aushungerung“ bei akuter Leukämie und anderen onkologischen Indikationen mit ungedecktem medizinischem Bedarf entwickelt, meldete heute den Erhalt der Genehmigung für den Prospekt des Unternehmens.

Prospektgenehmigung

Die französische Finanzmarktaufsicht (AMF) hat den Prospekt von ERYTECH am 23. Oktober 2014 unter der Nummer 14-566 genehmigt. Es geht um die Zulassung neuer gezeichneter Aktien auf dem regulierten Markt der Euronext Paris im Rahmen einer genehmigten Kapitalaufstockung in Höhe von 30 Millionen Euro, deren Modalitäten heute in einer früheren Pressemitteilung bekanntgegeben worden waren.

Erhältlichkeit des Prospekts

Exemplare des von der AMF am 23. Oktober 2014 unter der Nummer 14-566 genehmigten Prospekts können kostenlos von der Hauptgeschäftsstelle von ERYTECH Pharma, 60 Avenue Rockefeller, Bâtiment Adénine, Lyon, Frankreich angefordert werden. Darüber hinaus stehen sie auf den Webseiten von ERYTECH Pharma (www.erytech.com) und der AMF (www.amf-france.org) zur Verfügung.

Der Prospekt besteht aus folgenden Dokumenten:

  • Referenzdokument, das am 4. Juni 2014 bei der AMF unter dem Aktenzeichen R.14.038 eingereicht wurde;
  • Finanzbericht des ersten Quartals 2014, veröffentlicht am 2. September 2014, unter Bezugnahme aufgenommen;
  • Emissionsmitteilung
  • Zusammenfassung des Prospekts (einschließlich Emissionsmitteilung).

Warnung

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein öffentliches Angebot seitens ERYTECH Pharma, ein Angebot zum Kauf oder eine Absicht, ein öffentliches Interesse an einem Angebot jeglicher Art in einem beliebigen Land einschließlich Frankreich zu erwecken, noch ist sie als solches aufzufassen. Die in dieser Pressemitteilung erörterten Aktien dürfen nicht und sollen nicht in Frankreich öffentlich angeboten werden, ausgenommen an natürliche oder juristische Personen, die üblicherweise in Aktien aus dem Gesundheitssektor investieren. Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt im Sinne von Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und Rates vom 4. November 2003 in ihrer aktuell revidierten Fassung, insbesondere durch Richtlinie 2010/73/EC, insoweit diese Richtlinie auf die relevanten Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen wurde (die „Prospektrichtlinie“). Im Hinblick auf die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen die Prospektrichtlinie umgesetzt ist, wurde und wird keine Maßnahme ergriffen, um die Wertpapiere auf eine Weise öffentlich anzubieten, welche die Veröffentlichung eines Prospektes in einem Mitgliedsstaat erfordern würde. Demzufolge dürfen und werden die Aktien von ERYTECH in keinem Mitgliedsstaat angeboten werden, insoweit dies nicht unter den Ausnahmeregelungen nach Artikel 3(2) der Prospektrichtlinie zulässig ist, falls sie von diesem Mitgliedsstaat übernommen wurden oder unter anderen Umständen, in denen ERYTECH nicht die Pflicht hat, gemäß Artikel 3 (2) der Prospektrichtlinie und/oder anderer im jeweiligen Mitgliedsstaat geltender Vorschriften einen Prospekt zu veröffentlichen. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zur Zeichnung oder Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren von ERYTECH Pharma in den USA oder anderen Rechtsgebieten dar, in denen die Transaktion Beschränkungen unterliegen könnte. Die Aktien oder andere Wertpapiere von ERYTECH Pharma dürfen nicht in den USA angeboten oder verkauft werden, solange sie nicht im Einklang mit dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung (der „US-Securities Act“) registriert oder nicht registrierungspflichtig sind. Die Aktien von ERYTECH Pharma sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act registriert und ERYTECH Pharma beabsichtigt nicht, seine Aktien in den USA öffentlich anzubieten. In Großbritannien richtet sich diese Pressemitteilung an und ist ausschließlich bestimmt für Personen, die im Sinne von Artikel 2(1)(e) (i), (ii) oder (iii) der EU-Prospektrichtlinie „qualifizierte Investoren“ sind, und die als (i) „professionelle Investoren“ (Einzelpersonen mit professioneller Investitionserfahrung) im Sinne von Artikel 19(5) Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer gültigen Fassung, die „Verordnung“) gelten, (ii) Personen, auf welche die Beschreibungen von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung zutreffen („vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen etc.“) oder (iii) Personen, die zur Teilnahme an einer Investitionsaktivität für die Emission oder den Verkauf von Wertpapieren (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) rechtmäßig eingeladen oder aufgefordert wurden (alle diese Personen werden in ihrer Gesamtheit als „relevante Personen“ bezeichnet). In Großbritannien ist dieses Dokument ausschließlich für relevante Personen bestimmt und keine andere Person darf dieses Dokument verwenden oder darauf Bezug nehmen. Eine in dieser Pressemitteilung beschriebene Investition oder Investitionsaktivität ist ausschließlich relevanten Personen vorbehalten und wird ausschließlich mit relevanten Personen durchgeführt. Gemäß Artikel 211-3 der Allgemeinen Richtlinien der AMF nehmen Sie bitte zur Kenntnis:

  • Die Emission erfordert nicht die Erstellung eines von der AMF genehmigten Prospektes. Andererseits verlangt die Notierung von im Rahmen der Emission auszugebenden Aktien die Erstellung eines von der AMF genehmigten Prospektes.
  • In diesem Zusammenhang gezeichnete oder erworbene Aktien dürfen nur im Einklang mit den unter Artikel L. 411-1, L. 411-2, L. 412-1 und L. 621-8 bis L. 621-8-3 des französischen Wahrungs- und Finanzgesetzes festgelegten Bestimmungen an die Öffentlichkeit veräußert werden.

Die Herausgabe von Pressemitteilungen kann in bestimmten Ländern spezifischen Regulierungen unterliegen. Die Personen im Besitz dieser Pressemitteilung haben sich über lokal geltende Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Eine Entscheidung zur Zeichnung von Aktien von ERYTECH Pharma darf nur auf der Grundlage der öffentlichen Informationen über ERYTECH Pharma beruhen.

Über ERYTECH ind ERYASP™/GRASPA®: www.erytech.com

ERYTECH ist ein 2004 in Lyon gegründetes französisches Biopharma-Unternehmen, das Krebspatienten, insbesondere mit akuter Leukämie und bestimmten soliden Tumoren, neue Behandlungschancen eröffnet.

Durch das Einkapseln des Enzyms Asparaginase in roten Blutkörperchen ist es ERYTECH gelungen, mit ERY-ASP/GRASPA® eine neuartige Behandlung zu entwickeln, die Krebszellen durch „Tumor-Aushungerung“ bekämpft und die Nebenwirkungen erheblich verringert. In Europa schließt ERY-ASP/GRASPA® derzeit die Phase III der klinischen Entwicklung für die Indikation akute lymphoblastische Leukämie (ALL) ab und wird in einer klinischen Studie der Phase IIb für die Indikation akute myeloische Leukämie (AML) geprüft. Ferner befindet sich das Produkt in den USA in Phase I/II der klinischen Entwicklung für die Indikation ALL.

Jedes Jahr werden rund 50.000 Patienten mit einer der beiden Formen der akuten Leukämie diagnostiziert, der akuten lymphoblastischen Leukämie (ALL) oder der akuten myeloischen Leukämie (AML). Bis heute können für rund 80 Prozent dieser Patienten, darunter insbesondere Erwachsene und Patienten mit Rezidiven, die derzeitigen Darreichungsformen von Asparaginase aufgrund der Toxizität nicht verwendet werden. Mit seinem vermutlich verbesserten Sicherheitsprofil soll die Entwicklung von ERY-ASP/GRASPA® es ermöglichen, dass alle - selbst stark geschwächte - Leukämiepatienten behandelt werden können, was einem Marktpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro entspricht.

Das Unternehmen arbeitet außerdem an der Ergänzung weiterer Indikationen, darunter solide Tumoren und bestimmte Orphan-Indikationen außerhalb der Onkologie. Es beginnt derzeit mit einer Phase-II-Studie zu Pankreaskrebs und untersucht weitere solide Tumorindikationen für ERY-ASP.

ERYTECH hat den Orphan-Drug-Status für ERY-ASP/GRASPA® bei ALL, AML und Pankreaskrebs in Europa und den USA erhalten und unterhält eigene Produktionsanlagen in Lyon (Frankreich) und Philadelphia (USA).

ERYTECH hat zwei Vertriebspartnerschaftsverträge abgeschlossen, einen in Europa mit Orphan Europe (Recordati Group), einem der Branchenführer im Bereich der Orphan-Arzneimittel, und den anderen in Israel mit der TEVA Group.

ERYTECH ist am regulierten Markt der Euronext in Paris notiert (ISIN-Code: FR0011471135, Ticker: ERYP) und ist Teil der Indizes CAC All Shares, CAC Healthcare, CAC Pharma & Bio, CAC Small, CAC Mid&Small, CAC All Tradable und Next Biotech. ERYTECH-Aktien sind für das PEA-PME-Programm zugelassen (französischer Aktiensparplan für kleine und mittlere Unternehmen).

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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Pressekontakt
Tel.: +33 1 44 71 98 52
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