Europäische Kommission erteilt Takeda Genehmigung für die geplante Übernahme von Shire plc

(21.11.2018, Pharma-Zeitung.de) OSAKA, Japan - Copyright by Business Wire - Takeda Pharmaceutical Company Limited

NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, GANZ ODER TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE.

Takeda Pharmaceutical Company Limited („Takeda“) gibt bekannt, dass das Unternehmen die Genehmigung der Europäischen Kommission (die „Kommission“) für die geplante Übernahme von Shire plc („Shire“) erhalten hat, die am 8. Mai 2018 angekündigt wurde (die „Übernahme“).

Die Genehmigung der Kommission steht unter der Bedingung, dass Takeda und Shire die Verpflichtungen erfüllen, die sie der Kommission gegenüber im Zusammenhang mit der Genehmigung eingegangen sind. Insbesondere im Hinblick auf die künftigen potenziellen Überschneidungen im Bereich entzündlicher Darmerkrankungen zwischen dem von Takeda vermarkteten Produkt Entyvio (Vedolizumab) und dem von Shire entwickelten Pipeline-Präparat SHP647 haben sich Takeda und Shire verpflichtet, das Pipeline-Präparat SHP647 und bestimmte damit verbundene Rechte zu veräußern. Der Verkauf von SHP647 und bestimmten damit verbundenen Rechten ist jedoch keine Bedingung für den Abschluss der Übernahme.

SHP647 ist eine interessante Neuentwicklung, und Takeda erwartet, dass der Vermögenswert bei einer Reihe von potenziellen Käufern auf reges Interesse stoßen wird. Takeda hält an Entyvio fest, das in mehr als 60 Ländern die Marktzulassung erhalten hat und der Eckpfeiler des vielfältigen gastrointestinalen Spezialportfolios von Takeda ist.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die Genehmigung der Europäischen Kommission erhalten haben, die letzte aufsichtsbehördliche Zustimmung, die für den Abschluss der Übernahme von Shire erforderlich ist“, sagte Christophe Weber, President und Chief Executive Officer von Takeda. „Wir sind dem Aufbau eines globalen, wertebasierten, F&E-getriebenen biopharmazeutischen Marktführers einen weiteren Schritt näher gekommen, und nach mehreren Monaten konstruktiven Dialogs sind wir zuversichtlich, dass unsere Aktionäre das bedeutende langfristige Wertschöpfungspotenzial dieser starken Kombination erkennen.“

Die Übernahme wurde nun von der Europäischen Kommission, der Federal Trade Commission der Vereinigten Staaten, der Japan Fair Trade Commission, der State Administration for Market Regulation in China und dem brasilianischen Administrative Council for Economic Defense sowie weiteren Regulierungsbehörden genehmigt.

Wie am 12. November 2018 angekündigt, hat Takeda ein Rundschreiben mit der Bekanntmachung seines Beschlusses veröffentlicht, eine außerordentliche Hauptversammlung („ aHV“) abzuhalten, um über die notwendigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme abzustimmen. Die aHV soll am 5. Dezember 2018 um 10:00 Uhr (Tokioter Zeit) in der INTEX Osaka, Halle 6B Zone, zusammentreten.

Takeda bestätigt auch seine bereits angekündigte Erwartung, dass die Übernahme am 8. Januar 2019 abgeschlossen wird, sofern die erforderlichen Genehmigungen der Aktionäre und die Genehmigung des Scheme of Arrangement durch das Gericht in Jersey vorliegen. Weitere Ankündigungen werden zu gegebener Zeit erfolgen.

Über Entyvio® (Vedolizumab)

Vedolizumab ist ein darmselektives biologisches Präparat und ist als intravenöse (IV) Formulierung zugelassen.1 Es handelt sich um einen humanisierten monoklonalen Antikörper, der entwickelt wurde, um das alpha4beta7-Integrin spezifisch zu bekämpfen und die Bindung von alpha4beta7-Integrin an das intestinale mukosale Adressinzelladhäsionsmolekül 1 (MAdCAM-1) zu hemmen, aber nicht die Bindung an das vaskuläre Zelladhäsionsmolekül 1 (VCAM-1).2 MAdCAM-1 wird vorzugsweise in Blutgefäßen und Lymphknoten des Magen-Darm-Traktes exprimiert.3 Das alpha4beta7-Integrin wird auf einer Teilmenge von zirkulierenden weißen Blutzellen exprimiert. Diese Zellen spielen nachweislich eine Rolle bei der Vermittlung des Entzündungsprozesses bei Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC).4 5 Durch die Hemmung von alpha4beta7-Integrin kann Vedolizumab die Fähigkeit bestimmter weißer Blutkörperchen einschränken, Darmgewebe zu infiltrieren.

Vedolizumab IV ist für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Erkrankung an CU und MC zugelassen, die nicht ausreichend auf eine konventionelle Therapie oder einen Tumornekrosefaktor-alpha (TNFα)-Antagonisten angesprochen haben. Vedolizumab IV wurde in über 60 Ländern, unter anderem auch in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, zugelassen; die derzeitige Exposition liegt bei über 200.000 Patientenjahren.6

Therapeutische Indikationen

Colitis ulcerosa

Vedolizumab ist für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa indiziert, die eine unzureichende Reaktion auf konventionelle Therapie oder einen Tumornekrosefaktor-alpha (TNFα)-Antagonisten gezeigt haben (oder auf diese nicht mehr ansprechen oder diese nicht vertragen).

Morbus Crohn

Vedolizumab ist für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn indiziert, die eine unzureichende Reaktion auf konventionelle Therapie oder einen Tumornekrosefaktor-alpha (TNFα)-Antagonisten gezeigt haben (oder auf diese nicht mehr ansprechen oder diese nicht vertragen).

Wichtige Sicherheitsinformationen

Gegenanzeigen

Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der Hilfsstoffe.

Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch

Vedolizumab sollte von einem Arzt verabreicht werden, der in der Lage ist, Überempfindlichkeitsreaktionen, einschließlich Anaphylaxie, zu behandeln, wenn sie auftreten. Bei der Verabreichung von Vedolizumab sollten geeignete Überwachungs- und medizinische Unterstützungsmaßnahmen zur sofortigen Anwendung verfügbar sein. Beobachten Sie alle Patienten während der Infusion und bis zum Abschluss der Infusion.

Infusionsreaktionen

In klinischen Studien wurden Infusionsreaktionen (IR) und Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet, wobei die meisten davon leicht bis mittelschwer waren. Tritt eine schwere IR, anaphylaktische Reaktion oder eine sonstige schwere Reaktion auf, muss die Verabreichung von Vedolizumab sofort eingestellt und eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden (z. B. Epinephrin und Antihistaminika). Tritt eine leichte bis mittelschwere IR auf, kann die Infusionsrate verlangsamt oder unterbrochen und eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden (z. B. Epinephrin und Antihistaminika). Sobald die leichte oder mittelschwere IR nachlässt, setzen Sie die Infusion fort. Ärzte sollten eine Vorbehandlung (z. B. mit Antihistaminikum, Hydrocortison und/oder Paracetamol) vor der nächsten Infusion bei Patienten mit einer Vorgeschichte von leichter bis mittelschwerer IR auf Vedolizumab in Betracht ziehen, um die Risiken zu minimieren.

Infektionen

Vedolizumab ist ein darmselektiver Integrinantagonist ohne nachgewiesene systemische immunsuppressive Aktivität. Ärzte sollten sich des potenziell erhöhten Risikos von opportunistischen Infektionen oder Infektionen bewusst sein, bei denen der Darm eine defensive Barriere darstellt. Die Vedolizumab-Behandlung darf nicht bei Patienten mit aktiven, schweren Infektionen wie Tuberkulose, Sepsis, Zytomegalievirus, Listeriose und opportunistischen Infektionen eingeleitet werden, bis die Infektionen unter Kontrolle sind, und Ärzte sollten die Behandlung bei Patienten, die eine schwere Infektion entwickeln, während der chronischen Behandlung mit Vedolizumab gegebenenfalls zurückhalten. Bei der Verwendung von Vedolizumab bei Patienten mit einer kontrollierten chronischen schweren Infektion oder einer Vorgeschichte von wiederkehrenden schweren Infektionen sollte Vorsicht walten. Die Patienten sollten vor, während und nach der Behandlung genau auf Infektionen überwacht werden. Vor Beginn der Behandlung mit Vedolizumab kann ein Screening auf Tuberkulose gemäß der lokalen Praxis in Betracht gezogen werden. Einige Integrinantagonisten und einige systemische Immunsuppressiva wurden mit der progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) in Verbindung gebracht, die eine seltene und oft tödliche opportunistische Infektion durch das John Cunningham (JC)-Virus ist. Durch die Bindung an das α4β7-Integrin, das auf Darmlymphozyten exprimiert wird, übt Vedolizumab eine immunsuppressive Wirkung auf den Darm aus. Obwohl bei gesunden Probanden keine systemische immunsuppressive Wirkung festgestellt wurde, sind die Auswirkungen auf die Funktion des systemischen Immunsystems bei Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen nicht bekannt. Angehörige der Gesundheitsberufe sollten Patienten mit Vedolizumab-Therapie auf jeden neuen Beginn oder jede Verschlechterung neurologischer Anzeichen und Symptome überwachen und bei Auftreten eine neurologische Überweisung in Betracht ziehen. Bei Verdacht auf PML muss die Behandlung mit Vedolizumab zurückgehalten werden; bei Bestätigung muss die Behandlung dauerhaft eingestellt werden. Typische Anzeichen und Symptome, die mit PML verbunden sind, sind vielfältig, verlaufen über Tage bis Wochen und beinhalten fortschreitende Schwäche auf einer Seite des Körpers, Unbeholfenheit der Gliedmaßen, Sehstörungen und Veränderungen im Denken, Gedächtnis und in der Orientierung, die zu Verwirrung und Persönlichkeitsveränderungen führen. Das Fortschreiten von Defiziten führt in der Regel über Wochen oder Monate hinweg zum Tod oder zu Schwerbehinderung.

Malignitäten

Bei Patienten mit Colitis ulcerosa und Morbus Crohn ist das Risiko einer Malignität erhöht. Immunmodulatorische Arzneimittel können das Risiko einer Malignität erhöhen.

Vorherige und gleichzeitige Verwendung biologischer Produkte

Für Patienten, die zuvor mit Natalizumab behandelt wurden, liegen keine Daten aus klinischen Studien mit Vedolizumab vor. Bei der Verwendung von Vedolizumab bei diesen Patienten sollte mit Vorsicht vorgegangen werden. Es liegen keine klinischen Studiendaten für die gleichzeitige Anwendung von Vedolizumab mit biologischen Immunsuppressiva vor. Daher wird die Verwendung von Vedolizumab bei solchen Patienten nicht empfohlen.

Impfungen

Vor Beginn der Behandlung mit Vedolizumab sollten alle Patienten in Bezug auf die empfohlenen Impfungen auf den neuesten Stand gebracht werden. Patienten, die Vedolizumab erhalten, dürfen mit Totimpfstoffen (z. B. Subunit- oder inaktivierte Impfstoffe) geimpft werden, Lebendimpfstoffe jedoch nur dann erhalten, wenn der Nutzen die Risiken überwiegt.

Zu unerwünschten Reaktionen gehören: Nasopharyngitis, Kopfschmerzen, Arthralgie, Infektion der oberen Atemwege, Bronchitis, Grippe, Sinusitis, Husten, oropharyngeale Schmerzen, Übelkeit, Ausschlag, Pruritus, Rückenschmerzen, Schmerzen in den Extremitäten, Pyrexie und Müdigkeit.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde, um die in Ihrem Land zugelassene Kennzeichnung zu erhalten.

USA: Bitte lesen Sie die vollständigen Verschreibungsinformationen , einschließlich der Arzneimittelrichtlinien für ENTYVIO®.7

EU: Bitte lesen Sie die Fachinformation (SmPC) für ENTYVIO®.

Takedas Engagement auf dem Gebiet der Gastroenterologie

Magen-Darm-Erkrankungen können komplex, belastend und lebensverändernd sein. In Anbetracht des ungedeckten Bedarfs in diesem Bereich konzentrieren sich Takeda und seine Kooperationspartner seit über 25 Jahren auf die Verbesserung des Lebens der Patienten durch die Bereitstellung innovativer Medikamente und spezieller Programme zur Unterstützung betroffener Patienten. Takeda ist bestrebt, die Art und Weise, wie Patienten mit ihrer Krankheit umgehen, zu verbessern. Darüber hinaus ist Takeda führend in Bereichen der Gastroenterologie, die mit einem hohen, ungedeckten Bedarf verbunden sind, wie entzündliche Darmerkrankungen, säurebedingte Krankheiten und Motilitätsstörungen. Unser Forschungs- und Entwicklungsteam im Bereich Magen-Darm-Erkrankungen erforscht auch Lösungen bei Zöliakie und Lebererkrankungen sowie wissenschaftliche Fortschritte durch Mikrobiom-Therapien.

Über Takeda Pharmaceutical Company Limited

Takeda Pharmaceutical Company Limited (TSE: 4502) ist ein global tätiges, forschungs- und entwicklungsorientiertes Pharmaunternehmen, das sich für bessere Gesundheit und eine rosigere Zukunft für Patienten einsetzt, indem es wissenschaftliche Erkenntnisse in lebensverändernde Medikamente umwandelt. Takeda konzentriert seine Forschungsbemühungen auf Onkologie, Gastroenterologie, neurowissenschaftliche Therapiebereiche sowie Impfstoffe. Takeda führt sowohl intern als auch über Partner Forschungs- und Entwicklungsaufgaben aus, um dadurch bei Innovationen an vorderster Front zu bleiben.

Innovative Produkte, insbesondere in der Onkologie und Gastroenterologie, sowie die Präsenz von Takeda auf aufstrebenden Märkten sind Takedas aktuelle Wachstumsmotoren. Etwa 30.000 Mitarbeiter setzen sich bei Takeda für die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten ein und arbeiten in über 70 Ländern mit Takedas Partnern im Gesundheitswesen zusammen. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.takeda.com/newsroom/.

Zusatzinformationen

Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe oder Einholung eines Angebots zum Kauf, sonstigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Tausch, Verkauf oder zur anderweitigen Veräußerung von Wertpapieren oder Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer Rechtsordnung gemäß der Übernahme oder anderweitig dar, und dies ist auch nicht beabsichtigt, noch ist sie Teil eines solchen Angebots; es wird auch keinen Verkauf, keine Ausgabe, keinen Tausch bzw. keine Übertragung von Wertpapieren von Shire oder Takeda gemäß der Übernahme oder anderweitig in einer Rechtsordnung unter Verletzung des geltenden Rechts geben.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte Aussagen über Takeda und Shire, die zukunftsgerichtete Aussagen sind oder sein können, auch solche in Bezug auf einen möglichen Zusammenschluss von Takeda und Shire. Alle Aussagen, mit Ausnahme der in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen über historische Fakten, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Insbesondere beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen oft Wörter wie „Ziele“, „Pläne“, „überzeugt sein“, „hoffen“, „weiterhin“, „erwarten“, „wollen“, „beabsichtigen“, „werden“, „können“, „sollte“, „würde“, „könnte“, „voraussichtlich“, „schätzen“, „Projekte“ oder Wörter oder Begriffe ähnlicher Art oder deren negative Formen. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen naturgemäß Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden, und die im Zusammenhang mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beschriebenen Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten gehören unter anderem die Möglichkeit, dass eine mögliche Fusion nicht weiterverfolgt oder vollzogen wird, die Nichterteilung notwendiger behördlicher Genehmigungen oder die Nichterfüllung einer der sonstigen Bedingungen für den möglichen Zusammenschluss, wenn dieser angestrebt wird, nachteilige Auswirkungen auf den Marktpreis der Stammaktien von Takeda und auf die Betriebsergebnisse von Takeda oder Shire aufgrund des Nichtzustandekommens des möglichen Zusammenschlusses, das Nichteintreten der erwarteten Vorteile des möglichen Zusammenschlusses, negative Auswirkungen in Verbindung mit der Bekanntgabe des möglichen Zusammenschlusses oder weiteren Bekanntmachungen über den möglichen Zusammenschluss oder den Vollzug des möglichen Zusammenschlusses auf den Marktpreis der Stammaktien von Takeda oder Shire, erhebliche Transaktionskosten und/oder unbekannte Verbindlichkeiten, allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen, die die zusammengeschlossenen Unternehmen nach Vollzug des möglichen Zusammenschlusses beeinflussen, Änderungen der globalen, politischen, wirtschaftlichen, geschäftlichen, wettbewerbsrechtlichen, Markt- und Regulierungskräfte, zukünftige Wechselkurse und Zinssätze, Änderungen der Steuergesetze, Vorschriften, Preise und Richtlinien, künftige Unternehmenszusammenschlüsse oder -verkäufe sowie Wettbewerbsentwicklungen. Obwohl davon ausgegangen wird, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Erwartungen angemessen sind, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen, und Sie werden daher davor gewarnt, sich zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung gelten.

Zusätzliche Risikofaktoren, die sich auf die zukünftigen Ergebnisse auswirken können, sind im jüngsten Jahresbericht von Shire auf Formblatt 10-K und in den nachfolgenden Quartalsberichten von Shire auf Formblatt 10-Q enthalten, jeweils einschließlich der in „ITEM1A: Risk Factors“ beschriebenen Risiken, sowie in den nachfolgenden Berichten von Shire auf Formblatt 8-K und anderen Einreichungen bei der Securities and Exchange Commission (verfügbar unter www.Shire.com und www.sec.gov), deren Inhalt nicht durch Bezugnahme in diese Mitteilung aufgenommen wird und die auch nicht Teil dieser Mitteilung sind. Diese Risikofaktoren relativieren ausdrücklich alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen und sollten auch vom Leser berücksichtigt werden.

Alle zukunftsgerichteten Aussagen, die Takeda oder Shire oder einer Person, die im Namen eines der beiden Unternehmen handelt, zuzuordnen sind, werden durch diese Warnhinweise ausdrücklich in ihrer Gesamtheit eingeschränkt. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gelten. Sofern durch geltendes Recht nicht anders vorgeschrieben, übernehmen weder Takeda noch Shire eine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung zukunftsgerichteter Aussagen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Keine Gewinnprognosen oder -schätzungen

Sofern nicht ausdrücklich anderslautend angegeben, ist nichts in dieser Mitteilung (einschließlich Erklärungen zu den geschätzten Synergien) als Gewinnprognose oder -schätzung für einen jeglichen Zeitraum beabsichtigt, und keine Aussage in dieser Mitteilung ist so zu interpretieren, dass das Ergebnis oder der Gewinn pro Aktie oder die Dividende pro Aktie für Takeda bzw. Shire für die laufenden oder zukünftigen Geschäftsjahre notwendigerweise dem zurückliegenden veröffentlichten Ergebnis oder Gewinn pro Aktie oder der Dividende pro Aktie für Takeda bzw. Shire entsprechen oder diese übertreffen würde.

Medizinische Informationen

Diese Ankündigung enthält Informationen über Produkte, die möglicherweise nicht in allen Ländern erhältlich sind oder unter verschiedenen Marken, für verschiedene Indikationen, in verschiedenen Dosierungen oder in unterschiedlichen Stärken erhältlich sind. Nichts, was hierin enthalten ist, sollte als Aufforderung, Förderung oder Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente angesehen werden, einschließlich solcher, die sich in der Entwicklungsphase befinden.

Veröffentlichung auf der Website

Gemäß Ziffer 26.1 des Kodex wird eine Kopie dieser Mitteilung (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen mit Wohnsitz in eingeschränkten Gerichtsbarkeiten) auf der Website von Takeda unter der Adresse www.takeda.com/investors/offer-for-shire spätestens um 12.00 Uhr (Londoner Zeit) am 21. November 2018 zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der Website, auf die in dieser Mitteilung verwiesen wird, ist nicht Bestandteil dieser Mitteilung und stellt keinen Bestandteil dieser Mitteilung dar.

Offenlegungspflichten gemäß dem Kodex

Gemäß Regel 8.3(a) des Kodex muss jede Person, die an 1 % oder mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist (wobei es sich um einen anderen Anbieter als einen Anbieter handelt, für den bekannt gegeben wurde, dass sein Angebot ausschließlich in bar erfolgt oder wahrscheinlich erfolgen wird), nach Beginn der Angebotsfrist und, falls später, nach der Bekanntgabe, in der ein Börsenanbieter erstmals identifiziert wird, eine Offenlegung der Eröffnungsposition (Opening Position Disclosure) vornehmen. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition muss Angaben über die Anteile der Person und die Short-Positionen sowie die Zeichnungsrechte für alle relevanten Wertpapiere von (i) der Zielgesellschaft und (ii) des/der Börsenanbieter(s) enthalten. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition durch eine Person, für die Regel 8.3(a) gilt, muss spätestens um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am 10. Werktag nach Beginn der Angebotsfrist und gegebenenfalls spätestens um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am 10. Werktag nach der Bekanntmachung, in der ein Börsenanbieter erstmals genannt wird, erfolgen. Relevante Personen, die mit den betreffenden Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters vor Ablauf der Frist für die Offenlegung einer Eröffnungsposition handeln, müssen stattdessen eine Offenlegung von Transaktionen (Dealing Disclosure) vornehmen.

Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die an 1 % oder mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist, eine Offenlegung von Transaktionen vornehmen, wenn sie mit relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters handelt. Eine Offenlegung von Transaktionen muss Angaben zu dem betreffenden Geschäft sowie zu den Anteilen und Short-Positionen der Person und den Rechten zum Bezug von relevanten Wertpapieren (i) der Zielgesellschaft und (ii) des/der Börsenanbieter(s) enthalten, es sei denn, diese Angaben wurden zuvor gemäß Regel 8 veröffentlicht. Eine Offenlegung von Transaktionen durch eine Person, für die Regel 8.3(b) gilt, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Londoner Zeit) an dem auf den Tag des jeweiligen Handels folgenden Geschäftstag erfolgen.

Wenn zwei oder mehr Personen aufgrund einer formellen oder informellen Vereinbarung gemeinsam handeln, um eine Beteiligung an relevanten Wertpapieren einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters zu erwerben oder zu kontrollieren, gelten sie als eine einzige Person im Sinne von Regel 8.3.

Die Offenlegung von Eröffnungspositionen muss ebenfalls seitens der Zielgesellschaft und seitens jedes Bieters erfolgen, und die Offenlegung von Transaktionen muss ebenfalls seitens der Zielgesellschaft, seitens jedes Bieters und aller mit ihnen gemeinsam handelnden Personen erfolgen (siehe Regeln 8.1, 8.2 und 8.4).

Angaben zur Zielgesellschaft und zum Bieter, für deren/dessen Wertpapiere die Offenlegung der Eröffnungsposition und Offenlegung von Transaktionen erforderlich sind, finden sich in der Offenlegungstabelle des Gremiums unter www.thetakeoverpanel.org.uk, einschließlich Angaben zur Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen, zum Beginn des Angebotszeitraums und des Zeitpunkts, an dem ein Anbieter erstmalig identifiziert wurde. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle bitte an die Marktüberwachungsstelle des Gremiums unter der Rufnummer +44 (0)20 7638 0129, um zu klären, ob Sie zur Offenlegung der Eröffnungsposition oder von Transaktionen verpflichtet sind.

1 Entyvio® Fachinformation. März 2018.

2 Soler D, Chapman T, Yang LL, et al. The binding specificity and selective antagonism of vedolizumab, an anti-α4β7 integrin therapeutic antibody in development for inflammatory bowel diseases. J Pharmacol Exp Ther. 2009;330:864-875.

3 Briskin M, Winsor-Hines D, Shyjan A, et al. Human mucosal addressin cell adhesion molecule-1 is preferentially expressed in intestinal tract and associated lymphoid tissue. Am J Pathol. 1997;151:97 110.

4 Eksteen B, Liaskou E, Adams DH. Lymphocyte homing and its roles in the pathogenesis of IBD. Inflamm Bowel Dis. 2008;14:1298 1312.

5 Wyant T, Fedyk E, Abhyankar B. An overview of the mechanism of action of the monoclonal antibody vedolizumab. J Crohns Colitis. 2016;10:1437-1444.

6 Takeda. 2018. Archivdaten.

7 Entyvio (vedolizumab) Prescribing Information. Februar 2018.

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