juravendis Rechtsanwälte ++ Import von Pflanzenmaterialien und Pflanzenextrakten

(08.03.2011, Pharma-Zeitung.de) Alternative Ernährungs- und Behandlungsmethoden treten zunehmend in Konkurrenz zur klassischen Ernährungslehre und Schuldmedizin. Bestandteile dieser Alternativpräparate und Alternativangebote sind häufig exotische Pflanzenmaterialien und Pflanzenextrakte, die beispielsweise aus asiatischen und afrikanischen Ländern nach Deutschland importiert und zu Gesundheitsprodukten „verarbeitet“ werden. Der Import solcher Pflanzenbestandteile ist allerdings mit einigen rechtlichen Hürden verbunden.

Beim Import von Pflanzenmaterialien und Pflanzenextrakten sind verschiedene Regelungsbereiche zu beachten, unter anderem folgende: Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht, Pflanzenschutzrecht, Artenschutzrecht, zollrechtliche Bestimmungen.

Für die Anwendbarkeit der vorgenannten Regelungsbereiche ist zunächst zu klären, wie Pflanzenmaterialen rechtlich zu klassifizieren sind. Es kann sich hier um Roh- und Ausgangsmaterialien handeln, möglicherweise sind die Stoffe jedoch auch bereits als Arzneimittel oder andere Produkte einzustufen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Rohstoffen ist heikel, da Arzneimittel einer Marktzulassung bedürfen und das Inverkehrbringen ohne Zulassung unter Strafe steht. Zu den Arzneimitteln gehören grundsätzlich auch Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand (§ 3 AMG). Stoffe sind jedoch erst dann Arzneimittel, wenn sie zur Erreichung des von § 2 Abs. 1 AMG vorgegebenen Zwecks geeignet und bestimmt sind. Ob dies der Fall ist, bedarf der Abklärung im Einzelfall. Bei den zu importierenden Pflanzenmaterialien kann es sich zudem um Betäubungsmittel handeln, was ebenfalls im Einzelfall festgestellt werden muss. Je nach Anwendungsbereich und Verwendungszweck kommt auch die Einstufung als Lebensmittel, Futtermittel, Biozid-Produkt oder kosmetisches Mittel in Frage.

Neben den für diese Produkte geltenden (produktbezogenen) Vorschriften, sind auch die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Bei getrockneten Pflanzenmaterialien kann es sich um „Pflanzenerzeugnisse“ im Sinne der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse handeln. Die Richtlinie wurde durch die Pflanzenbeschauverordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Regelungen beinhalten unter anderem auch die Importanforderungen für „Pflanzenerzeugnisse“. So ist zum Beispiel die Einfuhr von besonders gefährlichen Schadorganismen verboten, die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführt sind. Neben den pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen auch Artenschutz-Vorschriften in die Begutachtung der Importanforderungen einbezogen werden. Nach der Artenschutz-Verordnung 338/97/EG dürfen bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Erzeugnisse aus Tieren und Pflanzen nicht in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden. Zu guter Letzt sollte sich der Importeur mit den allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen befassen. Auch wenn die Materialien nicht den vorgenannten Sonderregelungen unterliegen sollten, sind sie ordnungsgemäß beim Zoll anzumelden.

Alles in allem sollte jedem Import von Pflanzenmaterialien und Pflanzenextrakten eine sorgfältige rechtliche Prüfung vorausgehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema und den Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten sind kostenlos und unverbindlich zu finden unter www.juravendis.de


Über juravendis Rechtsanwälte

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.arzneimittel.de - ... So geht Gesundheit heute! ++ Das Informationsportal rund um Arzneimittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Homöopathie und Naturheilkunde ++ arzneimittel.de vereint die Vorzüge eines kostenlosen Informationsportals zum einen mit einer integrierten Web2.0-Gesundheitscommunity und zum anderen mit den Features einer klassischen deutschen Versandapotheke.

Weitere Informationen anfordern

Kontaktieren Sie den Autor um weitere Informationen zu erhalten. Füllen Sie das folgende Formular aus und erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich weitere Informationen vom Anbieter.

Firma
Anfrage
Name
E-Mail
Telefon

Weitere Pressemitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

14.09.2012 Verträge mit Bindungsklausel zwischen Zahnärzten und einem einzelnen Dentallabor sind nichtig
07.08.2012 Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft
27.07.2012 Neue Werbemöglichkeiten für Tierarzneimittel
11.05.2012 Bio-Werbung für kosmetische Mittel
18.04.2012 Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten-rien ne va plus?
16.04.2012 Gesundheitsbezogene Werbung weiter unter Beschuss
30.03.2012 Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees
29.03.2012 Vitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims
20.03.2012 Cola-Farbstoff, Krebsgefahr und Verbraucherverantwortung
12.03.2012 Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen
20.02.2012 Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
16.02.2012 Körperwaagen, Fitnessgeräte & Co.: In Zukunft Medizinprodukte?
15.02.2012 Melatonin und der Widerspruch zwischen der HCVO und dem Arzneimittelrecht
15.02.2012 Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt! Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschränkt
14.02.2012 Das Ende des Kosmetik „Instituts“?

Newsletter abonnieren


Ansprechpartner

medivendis - Agentur für Gesundheitsmarketing
Herzog-Otto-Weg 39
D-85604 Zorneding
T :: 08106 37789 0
F :: 08106 37789 29
M :: info@medivendis.de




Anhang

juravendis Rechtsanwälte, München & Hamburg
Dateityp: JPG
Größe: 6.14 kb
Abmessungen:
260 x 100 Pixel
» Download



Partner
Medizinische Übersetzungen
Zerfallszeittester / Disintegration Tester DISI

Ihre Pressemitteilung hier?

Nutzen Sie Pharma-Zeitung.de für effektive Pressearbeit und Neukundengewinnung.

» Pressemitteilung veröffentlichen