Klassifikation durch IARC ist keine Risikobewertung

(29.07.2015, Pharma-Zeitung.de) FRANKFURT, Germany - Copyright by Business Wire - Glyphosate Task Force

„Kaum praktische Relevanz für Bewertung als Pflanzenschutzmittel“

Die seit über vierzig Jahren von Zulassungsbehörden weltweit durchgeführten Bewertungen haben alle bestätigt, dass Glyphosat für Mensch, Tier und Umwelt kein unzumutbares Risiko darstellt. Der im Kontext des EU- Wiederzulassungsprozesses von Glyphosat erstellten Bewertungsberichts (RAR) stellte in den geprüften Studien „keinen Nachweis von Karzinogenität1 fest.



Dieser Smart News Release enthält Multimedia. Vollständige Veröffentlichung hier ansehen: http://www.businesswire.com/news/home/20150729006488/de/

Glyphosate is widely used throughout Europe to protect crop yields against competition from invasive weeds. (Photo: Business Wire)

Die von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) durchgeführte Bewertung anhand einiger weniger Daten zu Glyphosat stellt diese Ergebnisse nicht in Frage. Aufgabe der IARC-Monographie, die potenziell krebserregende Substanzen bewertet, ist die Ermittlung von Krebsgefahren. Bezeichnenderweise untersucht die IARC im Rahmen ihrer Beurteilung allerdings nicht die mit der tatsächlichen Exposition verbundenen Risiken. Dieser wesentliche Bestandteil ist Teil von umfangreichen Risikobewertungen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens für aktive Wirkstoffe von Zulassungsbehörden durchgeführt werden.

Oftmals wird der Unterschied zwischen einer Gefahr und einem Risiko falsch ausgelegt. Auch ohne Risikobewertung lassen sich Gefahren ermitteln, wobei jedoch die Wahrscheinlichkeit bzw. das Ausmaß, dass sie Schaden anrichten, nicht messbar ist. Deshalb müssen die Schlussfolgerung der IARC hinsichtlich Glyphosat in diesem Kontext verstanden werden. Ein direkter Vergleich der IARC-Beurteilung mit den von den Zulassungsbehörden durchgeführten Überprüfungen, die die Wirkung aktiver Wirkstoffe im Kontext echter Expositionsszenarien beurteilen, ist deshalb nicht möglich.

Bei der von den deutschen Behörden im Auftrag der EU-Kommission durchgeführten Bewertung wurden alle von der IARC geprüften Studien in Betracht gezogen. Bei der IARC-Beurteilung hingegen wurde nur eine begrenzte Auswahl der verfügbaren Daten untersucht.

Abschließend möchte die Glyphosat Task Force für eine richtige Einordnung der Einstufung durch die IARC noch einmal darauf hinweisen, dass es sich laut Aussage der IARC bei dem erwähnten Monographen-Programm nicht um eine Beurteilung im Sinne einer Risikobewertung handelt.

1 Renewal Assessment Report (RAR): Volume 1, Report and Proposed Decision, 18th December 2013, Revised January 29th 2015

Für weitere Informationen über die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat: www.glyphosat.de

www.glyphosate.eu


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