Prüfung und Wartung Laborabzüge und Sicherheitsschränke

Wie prüfe ich selbst sicher und korrekt meinen Laborabzug und meinen Sicherheitsschrank?

(08.09.2016, Pharma-Zeitung.de) Im Labor müssen die Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden, um den Schutz der Mitarbeiter beim Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.
Das Haus der Technik bietet genau dazu zwei Weiterbildungsveranstaltungen am 01. und 02. Februar 2017 in Essen an.
Mit diesen Veranstaltungen werden die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt, um den arbeitssicheren Zustand der Sicherheitseinrichtungen Laborabzüge und Sicherheitsschränke beurteilen können.

Zur Prüfung von Laborabzügen:
Zum Schutz der Beschäftigten im Labor dürfen Arbeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlichen Mengen oder Konzentrationen auftreten können, grundsätzlich nur in funktionssicheren Abzügen ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Funktionssicherheit und damit zum Schutz der Beschäftigten muss ein Laborabzug regelmäßig geprüft werden. Um den arbeitssicheren Zustand von Abzügen beurteilen zu können, müssen Personen, die diese verpflichtenden Prüfungen durchführen, über die erforderliche Qualifikation verfügen.
Konkrete Anforderungen an den Umfang der Prüfungen, zur Qualifikation der befähigten Personen und zu Prüffristen sind der Betriebssicherheitsverordnung, der TRGS 526 - Laboratorien, der BGI 850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien (Ausgabe 12/2008) sowie der VDI 4068 Blatt 1 zu entnehmen.
Die erforderlichen Fachkenntnisse einer Befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung dieser Sicherheitseinrichtungen werden mit diesen Lehrgängen erworben.

Zur Prüfung von Sicherheitsschränken (Gefahrstoffschränken):
Wie für die Laborabzüge gilt auch für den Sicherheitsschrank (Gefahrstoffschrank) eine regelmäßige Prüfverpflichtung. Der Umfang wie auch konkrete Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung werden den Teilnehmern vermittelt (zum Teil mittels Checkliste). Ergänzend dazu werden Hinweise zum Leistungsumfang bei Fremdvergabe gegeben.
Umfang und Inhalt dieser Weiterbildungsveranstaltung entspricht den Anforderungen der Richtlinienreihe VDI 4068.
Die erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung wird durch eine Bescheinigung in Verbindung mit einem Abschlusstest bestätigt.


Information

Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-1 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346 oder direkt unter www.hdt.de/labor


Über Haus der Technik e.V.

Das Haus der Technik (HDT) versteht sich als Plattform für Wissenstransfer und Weiterbildung auf höchstem Niveau. Mit weit über 80 Jahren Erfahrung als unabhängiges Weiterbildungsinstitut für Fach- und Führungskräfte stellt es sich als eine der führenden deutschlandweiten Plattformen für innovationsbegleitenden Wissens- und Know-how-Transfer in Form von fachspezifischen Seminaren, Symposien und Inhouse-Workshops dar.
Der Grundgedanke seiner Gründerväter ist dabei in seiner modernen Variante immer noch präsent: Unternehmen im Wettbewerb durch Dienstleistung rund um den wissensbasierten Arbeitsplatz zu unterstützen.
Das HDT verbindet Wissenschaft und Forschung mit der Wirtschaft. Als Kooperationspartner der RWTH Aachen sowie der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster pflegt das HDT engen Kontakt zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und präsentiert sich somit als Forum für Austausch von Wissen und Erfahrung.
Etabliert haben sich zahlreiche Tagungen als Branchentreffs, so z.B. die "Essener Brandschutztage", "Essener Gefahrstofftage", "Essener Explosionsschutztage" oder "Brandschutz im Tanklager".

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Tel. 0201 – 18 03 251, Fax. 0201 – 18 03 269
E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de




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