Sakrales Neuromodulationssystem von Axonics® erhält Genehmigung für Kostenerstattung in Deutschland

(04.02.2020, Pharma-Zeitung.de) IRVINE, Kalifornien - Copyright by Business Wire - Axonics Modulation Technologies, Inc.


Axonics Modulation Technologies, Inc. (NASDAQ: AXNX), ein Medizintechnikunternehmen, das neuartige implantierbare und wiederaufladbare Geräte der Sakralen Neuromodulation („SNM“) zur Behandlung von Blasen- und Darmfunktionsstörungen entwickelt hat und vermarktet, gab heute bekannt, dass das Deutsche Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus („InEK“) gemäß den Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden („NUB“) dem r-SNM®-System von Axonics die Genehmigung für Kostenerstattung Status 1 gewährt hat.



Das NUB-Programm ermöglicht es Krankenhäusern, bei der deutschen Regierung zusätzliche Mittel für innovative Medizinprodukte zu beantragen, wenn die bestehende Kostenerstattung begrenzt ist. Zusätzliche Mittel wurden von 36 Krankenhäusern in Deutschland beantragt, die im Jahr 2020 mit der Anwendung des r-SNM-Systems von Axonics beginnen möchten. Diese Krankenhäuser können nun von einer spezifischen Kostenerstattung profitieren, die im Vergleich zu dem nicht-wiederaufladbaren SNM-System, das gegenwärtig von dem etablierten Anbieter vermarktet wird, eine höhere Bezahlung für das Axonics-System bereitstellt.



Raymond W. Cohen, CEO von Axonics, äußerte sich hierzu folgendermaßen: „Die große Anzahl von Krankenhäusern, die NUB beantragt haben, beweist das große Interesse deutscher Ärzte am Axonics-System. Diese NUB-Genehmigung für zusätzliche Kostenerstattung beruht zum Teil auf den wirtschaftlichen Vorteilen unseres langlebigen wiederaufladbaren SNM-Systems im Vergleich zu dem nicht-wiederaufladbaren Gerät der Konkurrenz, das aufgrund der Batterieentladung alle 3-5 Jahre ersetzt werden muss. Die Einführung des Axonics-Systems ist nicht nur wichtig für die Patientenversorgung, sondern auch maßgeblich daran beteiligt, Gesundheitssystemen in aller Welt zu einer höheren Kosteneffizienz zu verhelfen. Die Genehmigung einer höheren Kostenerstattung für unser wiederaufladbares SNM-System ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das InEK die langfristige Einsparungsmöglichkeit erkennt, die wir anzubieten in der Lage sind.“



Das Axonics-System hat im Juni 2016 die europäische CE-Kennzeichnung für die Behandlung von Blasenüberaktivität, Harnretention und Stuhlinkontinenz erhalten. Im Anschluss an eine klinische Studie nach der Zulassung in Europa wurde das Axonics-System Ende 2018 international in England, den Niederlanden und Kanada eingeführt. Die Markteinführung von Axonics in den Vereinigten Staaten erfolgte im Anschluss an eine klinische Pivotstudie in den Vereinigten Staaten und die Zulassung durch die FDA Ende 2019.



Über Axonics Modulation Technologies, Inc. und die sakrale Neuromodulation



Axonics mit Sitz in Irvine, Kalifornien, hat neuartige implantierbare SNM-Geräte für Patienten mit Harn- und Darmfunktionsstörungen entwickelt und vermarktet diese. Einfach ausgedrückt: diese Erkrankungen werden durch eine Fehlkommunikation zwischen den Nerven des Beckenbodens und dem Gehirn verursacht und beeinträchtigen die Lebensqualität erheblich. In den USA und Europa sind schätzungsweise 87 Millionen Erwachsene von Blasenüberaktivität betroffen, was eine Marktchance von möglicherweise 6 Milliarden US-Dollar bedeutet. Weitere geschätzte 40 Millionen Erwachsene leiden Berichten zufolge an Stuhlinkontinenz/unfreiwilliger Darmentleerung. Seit zwei Jahrzehnten wird die SNM-Therapie zur Symptomreduzierung und Wiederherstellung der Beckenbodenfunktion eingesetzt. Die Erstattungsdeckung ist in den USA und Europa fest etabliert. Das Axonics-System ist das erste wiederaufladbare SNM-System, das in den USA zum Verkauf zugelassen ist, und das erste, das eine Kennzeichnung für Ganzkörper-MRT erhielt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.axonics.com.



Zukunftsgerichtete Aussagen



Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich auf zukünftige Pläne, Ereignisse, Prognosen oder Ergebnisse beziehen, sind zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Wörter wie „geplant“, „erwartet“, „glaubt“, „geht davon aus“, „konzipiert“ und ähnliche Ausdrücke sollen solche zukunftsgerichteten Aussagen kennzeichnen. Während diese zukunftsgerichteten Aussagen auf den aktuellen Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung basieren, unterliegen sie einer Reihe von Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und sonstigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in dieser Pressemitteilung geäußerten Erwartungen abweichen, einschließlich der Risiken und Ungewissheiten, die in den Berichten von Axonics bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) offengelegt wurden. Diese sind online unter www.sec.gov verfügbar. Die Leser werden dazu aufgefordert, sich nicht über Gebühr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur zum aktuellen Zeitpunkt gültig sind. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Axonics keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, veränderter Umstände oder unvorhergesehener Ereignisse zu aktualisieren oder zu revidieren.



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