Der Stufenplanbeauftragte/die Qualified Person for Pharmacovigilance
- Gesetzliche Grundlagen und behördliche Anforderungen
- Rolle, Verantwortlichkeit und Qualifikation
- Organisatorische Einbindung im Unternehmen
- Möglichkeiten der Personalunion
- Zusammenarbeit und vertragliche Regelungen mit Kooperationspartnern
- Haftung und rechtlicher Schutz
Stufenplanbeauftragter und Qualified
Person for Pharmacovigilance (QPPV) sind
zentrale Positionen im pharmazeutischen
Unternehmen. Entsprechend hoch sind die
Anforderungen an die Stelleninhaber, ent-
sprechend vielfältig die Aufgaben und
Verantwortlichkeiten.
Im Rahmen dieses sehr praxisnahen
Seminars werden u.a. folgende Fragen
beantwortet:
- Wie ist das Verhältnis zwischen QPPV
und Stufenplanbeauftragtem?
- Welche Kompetenzen muss der Stufen-
planbeauftragte/die QPPV im
Unternehmen haben?
- Welche Möglichkeiten der Aufgaben-
delegation gibt es?
- Für welche Regelungen mit
Kooperationspartnern muss der
Stufenplanbeauftragte/die QPPV
Sorge tragen?
- Wie können sich beide Stelleninhaber
persönlich und über das Unternehmen
absichern?
Termin
| Datum: | 03.07.2012 |
| Ort: | Eden Hotel Wolff Arnulfstraße 4 -80335 München |
| Preis: | 890,00 EUR zzgl. MwSt. |
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und
Führungskräfte der pharmazeutischen
Industrie, insbesondere an Mitarbeiter der
Abteilungen:
- Arzneimittelsicherheit
- Qualitätssicherung/-management
- Med.-Wiss.
- Recht
sowie speziell an Stufenplanbeauftragte und
Qualified Persons for Pharmacovigilance.
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