Haftungsfragen bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln - Arzneimittelschäden - Haftung und Probandenversicherung
- Haftung des Prüfers und der Ethikkommission
- Arzneimittelschäden - Haftung des Sponsors
- Leistungspflicht der Probandenversicherung
- Vertragliche Absicherung
- Der Schadensfall tritt ein - die To-dos in der Praxis
Die haftliche Rechtsprechung bei Arznei-
mittelschäden hat sich deutlich verschärft.
Dies hat auch Auswirkungen auf den Bereich
der klinischen Prüfungen, die mit einem
Restrisiko für die Probanden behaftet sind.
Wichtig ist daher eine professionelle,
haftungsrechtliche Absicherung, verbunden
mit einer klaren Verantwortungsabgrenzung.
Experten aus Jurisprudenz, Wissenschaft
und Versicherung geben Ihnen wertvolle
Hinweise zum Vorgehen im Schadensfall.
Nach diesem Seminar kennen Sie detailliert
die haftungsrechtlichen Folgen von
Arzneimittelschäden sowie die
vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten.
Termin
Datum: | 09.06.2015 |
Ort: | Mercure Hotel Mannheim am Rathaus F7 5 -68159 Mannheim |
Preis: | 950,00 EUR zzgl. MwSt. |
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Fach- und
Führungskräfte der pharmazeutischen
Industrie, insbesondere aus den
Abteilungen
- Klinische Forschung
- Recht/IP
- Arzneimittelsicherheit.
Angesprochen sind außerdem Mitarbeiter
aus CROs, Prüfeinrichtungen, Ethikkommis-
sionen + aus Versicherungen der Bereiche
- Leistung/Schaden, Underwriting.
Für eine intensive und praxisnahe
Diskussion ist das Seminar auf
20 Teilnehmer begrenzt.
Kontaktinformationen
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