Rechtssicheres Pre-Marketing - Zulässige Kommunikation vor der Zulassung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Welche Informationen können vor Markteinführung verbreitet werden?
- Konsequenzen unzulässiger Werbung und Arzneimittelabgabe
- Pre-Marketing im Rahmen wissenschaftlicher Kongresse
- Verantwortlichkeiten des Informationsbeauftragten
- Veröffentlichung von Studienergebnissen
Damit sich ein neues Medikament erfolg-
reich im Markt etabliert, bedarf es bereits
vor dessen Zulassung gezielter Marketing-
aktivitäten, um das Interesse am Markt zu
wecken. Allerdings ist dieses "Pre-
Marketing" besonderen rechtlichen und
ethischen Rahmenbedingungen
unterworfen.
Erfahren Sie hier, welche Informationen Sie
wann streuen dürfen und in welchen Fällen
die Abgabe eines Arzneimittels vor dessen
Zulassung möglich ist. Im Fokus stehen
dabei besonders:
- Abgabe von Informationen und
Materialien im Rahmen wissenschaft-
licher Kongresse
- Veröffentlichung von Studien in
Print und Internet
- Rolle und Verantwortlichkeit des
Informationsbeauftragten im Rahmen
von Pre-Marketing-Aktivitäten
Termin
Datum: | 24.09.2014 |
Ort: | Lindner Congress Hotel Bolongarostr. 100 -65929 Frankfurt |
Preis: | 950,00 EUR zzgl. MwSt. |
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Fach- und
Führungskräfte der pharmazeutischen
Industrie, insbesondere aus folgenden
Abteilungen:
- Marketing/Produktmanagement
- Med.-Wiss.
- Vertrieb
- Recht
- Zulassung
sowie an Informationsbeauftragte.
Kontaktinformationen
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