Treppenlifte gewinnen nicht nur in Eigenheimen an Bedeutung

Senioren und körperlich behinderte Menschen können dank dem Treppenlift nicht nur weiterhin alle Stockwerke ihrer gewohnten Umgebung benutzen, sondern können sich diese auch bezuschussen lassen.

(24.11.2015, Pharma-Zeitung.de) Für Menschen mit Gehbehinderungen stellen auch niedrige Treppen oftmals fast unüberwindbare Hürden dar, die ihnen den Alltag in der gewohnten Umgebung nachhaltig einschränken können. Nur die wenigsten mehrstöckigen Häuser und Wohnungen verfügen über echte Aufzüge. Und Rampen lassen sich aufgrund physikalischer Tatsachen zwar bei vielen niedrigen Treppen montieren, benötigten aber meist zwingend eine zweite Person, die den Rollstuhl nach oben zieht – für eine normale Treppe zwischen den Stockwerken eines normalen Hauses eine Unmöglichkeit. Hier kann ein Treppenlift oftmals eine große Erleichterung für alle Beteiligten bedeuten. Denn damit wird nicht nur gewährleistet, dass weiterhin alle Räume der vertrauten Umgebung ohne weitere Hilfe durch andere Personen genutzt werden können, sondern ist auch in vielen Fällen eine echte körperliche Erleichterung für die Pflegenden im Haushalt, die dank des Lifts den Gehbehinderten nicht mühsam Treppen hoch oder hinunter helfen müssen. Nicht zuletzt ist auch der Einbau eines solchen Lifts im Gegensatz zum herkömmlichen Aufzug meist unkomplizierter und lässt sich in die bestehenden Örtlichkeiten ohne größere Arbeiten integrieren.

Je nach Lokalität und Einschränkungen in der Mobilität der Betroffenen bieten sich bei solchen Lifts gleich mehrere Varianten an.

Für Menschen, die noch selbstständig gehen können und nur Schwierigkeiten mit dem Ersteigen von Treppen selbst haben, bieten sich Sitzlifte an. Diese bestehen aus einem Sitzelement mit darunter montierter Antriebseinheit. Via Schiene fährt diese Kombination dann auf Knopfdruck die Person die Treppe hinauf.

Für Personen, die sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen können, gibt es die Abwandlung des Sitzliftes in Form des Plattformliftes.

„Plattformlifte bieten insbesondere für Rollstuhlfahrer eine enorme Alltagserleichterung. Statt einer Sitzeinrichtung ist hier eine stabile Plattform an den Schienen montiert, die den Benutzer bequem von einer Ebene zur nächsten befördert.“

Da sich die Plattform bei Nichtgebrauch meist einfach in Richtung Wand klappen lässt, ist dieses auch die platzsparendere Variante im Vergleich zum Sitzlift. Allerdings ist sie, durch die größeren Abmessungen eines Rollstuhls im Gegensatz zu einem normalen Sitz, nicht für jede Form von Treppen geeignet. Insbesondere sehr schmale Treppen und/oder solche mit engen Kurven können zum Problem werden und müssen individuell für jedes Haus/Wohnung geplant werden.

Diese beiden Varianten funktionieren über Rohrschienen, die an der Treppe entlang der Wand montiert werden. Durch moderne Materialien lassen sich so auch große Traglasten erreichen. Zudem ermöglichen sie es, auch steile oder besonders verwinkelte Treppen zu überwinden. Die einfachsten Varianten ohne Kurven sind auf dem Markt im Bereich eines niedrigen vierstelligen Betrages inklusive Einbau zu bekommen. Der Nachteil ist der, dass die Treppe nicht mehr in der vollen Breite begehbar ist, auch wenn moderne Schienensysteme nur wenige Zentimeter tief bauen. Die Antriebseinheiten enthalten neben dem Reib- oder Zahnradantrieb, der Sitz oder Plattform auf der Schiene bewegt, in der Regel auch die dazugehörige Stromversorgung, die entweder über einen aufladbaren Akkumulator oder durch eine Anbindung ans 230-Volt Stromnetz sichergestellt wird. In jedem Fall sind dazu keine Starkstromanschlüsse notwendig was ebenfalls dazu beiträgt, den Umfang der baulichen Veränderungen auf ein Minimum zu reduzieren – nicht unwichtig, falls Haus oder Wohnung in der Zukunft verkauft werden sollen.

Für Außenbereiche oder auch niedrige Treppen im Innenraum bieten sich zudem sogenannte Hebebühnen an. Diese werden am Rand einer Treppe montiert und lassen sich ebenfalls barrierefrei selbstständig mit dem Rollstuhl befahren. Allerdings liegt die Obergrenze für solche senkrecht anhebenden Bühnen konstruktionsbedingt bei Treppenhöhen unter 1,50 Meter. Der Vorteil dabei ist aber, dass die Treppe selbst in voller Breite begehbar bleibt, weil die Bühne an der Seite aufgestellt wird.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland kommen in keinem Fall für die Kosten eines Treppenliftes ihrer Versicherungsnehmer auf. Aber: Im Bereich der Pflegeversicherung werden Sitz- und Plattformlifte als „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bei Vorhandensein einer Pflegestufe seit Januar 2015 mit bis zu 4000 Euro unterstützt. Das kann im Falle von einfachen Treppenliften bereits sämtliche Kosten inklusive der nötigen Montage abdecken. Ist eine Pflegestufe vorhanden, sollte in diesem Fall als erste Maßnahme ein Kostenvoranschlag der Liftfirma stehen, damit ein Preis bekannt ist, und dann mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden. Falls es sich um eine Mietswohnung oder -haus handelt, sollte auch die Rücksprache mit dem Vermieter an einer vorderen Stelle stehen – grundsätzlich kann jeder Mieter den Hausbesitzer nach Paragraph 554a des BGB dazu auffordern, für Barrierefreiheit im Haus zu sorgen. Allerdings darf auch der Vermieter auf einer unveränderten Einhaltung seines Hauses bestehen. Daher gelten einige Voraussetzungen, die es bei Mietobjekten zwingend zu beachten gilt.

Aber auch wer nicht für eine solche Förderung in Frage kommt, kann unter bestimmten Bedingungen zumindest günstiger an eine solche lebenserleichternde Maßnahme kommen: Die Bundesregierung unterstützt seit 2012 Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und ferner Mieter mit vergünstigten Krediten (aktuell 0,75% effektiver Jahreszins) für „altersgerechte Umbaumaßnahmen“. Ein Träger ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die solche Kredite für barrierefreie und –reduzierende Zugänge zu Gebäuden bereitstellt.

Sollte die Behinderung Folge eines fremdverschuldeten Unfalls sein oder der Treppenlift aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls angeschafft werden müssen, so werden die Kosten grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beziehungsweise der jeweils für die Person zuständigen Berufsgenossenschaft getragen.


Quellen und weitere Informationen:

http://www.sanimed.de/mobilitaetserhalt/treppenlifte.html

http://www.aktive-rentner.de/treppenlift-im-mietshaus-unter-bestimmten-voraussetzungen-moeglich.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-%28159%29/index-2.html


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