Der unabhängige Verwaltungsratsausschuss der Alcon nimmt Kenntnis vom Vollzug der Übernahme des Alcon-Anteils von Nestlé durch Novartis

(26.08.2010, Pharma-Zeitung.de) HÜNENBERG, Schweiz - Copyright by Business Wire - Alcon, Inc.

  • Abschluss der Übernahme war gemäss den Vereinbarungen zwischen Novartis und Nestlé zu erwarten
  • Kein Einfluss auf die Position des unabhängigen Verwaltungsratsausschusses (IDC) bezüglich des Fusionsvorschlags von Novartis
  • IDC wird die Rechte der Minderheitsaktionäre mit allen verfügbaren und angebrachten Mitteln verteidigen

Der unabhängige Verwaltungsratsausschuss («IDC») von Alcon nimmt Kenntnis vom Vollzug der Übernahme des noch bestehenden Anteils der Nestlé AG («Nestlé») an der Alcon, Inc. («Alcon») durch die Novartis AG («Novartis»). Die Transaktion, durch die der Anteil von Novartis an Alcon auf rund 77 Prozent erhöht wird, erfolgte gemäss dem «Purchase and Option Agreement» zwischen Nestlé und Novartis vom 6. April 2008. Der Vollzug der Transaktion zwischen Nestlé und Novartis war angekündigt und hat keinen Einfluss auf die Position des IDC im Hinblick auf den Fusionsvorschlag von Novartis an die Minderheitsaktionäre.

Thomas G. Plaskett, Vorsitzender des IDC, erklärt dazu: «Wir sind bereit, einen fairen Deal für die Alcon-Minderheitsaktionäre auszuhandeln. Eine Transaktion im gegenseitigen Einvernehmen liegt im Interesse aller Beteiligten und ist zweifellos vorteilhafter als ein langwieriger Rechtsstreit, der wichtige Schritte im Integrationsprozess verzögern würde. Wir sind jedoch bereit, die Rechte von Alcon und seiner Minderheitsaktionäre zu verteidigen, falls Novartis sich weigern sollte, ein faires Geschäft auszuhandeln.»

Der Vollzug der Nestlé/Novartis-Transaktion erfüllt die aufschiebende Bedingung, unter der die fünf Novartis-Vertreter an der Generalversammlung vom 16. August – trotz überwältigender Ablehnung durch die Minderheitsaktionäre – in den Verwaltungsrat von Alcon gewählt worden waren. Die Novartis-Vertreter haben einen klaren Interessenkonflikt in Bezug auf alle Entscheide im Zusammenhang mit dem Fusionsvorschlag von Novartis an die Minderheitsaktionäre. Wie das IDC bereits früher bekannt gab und der Schweizer Professor und führende Corporate-Governance-Spezialist Hans Caspar von der Crone in einem Rechtsgutachten bestätigt, ist die Rolle der Verwaltungsräte ohne Interessenkonflikte bei Geschäften mit verbundenen Personen im schweizerischen Recht und im Organisationsreglement von Alcon klar geregelt. Namentlich erfordern alle Geschäfte zwischen Alcon und Novartis als verbundenen Personen, insbesondere auch der Fusionsvorschlag, die Zustimmung durch das IDC, wobei die Befugnisse und Pflichten des IDC nur mit Zustimmung des IDC geändert werden können.

Greenhill & Co., Sullivan & Cromwell LLP und Pestalozzi, Zürich, sind weiterhin als Berater für den unabhängigen Verwaltungsratsausschuss tätig.

Wichtige Informationen zum Angebot werden weiterhin auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht: www.transactioninfo.com/alcon.

Über Alcon

Alcon, Inc., ist das weltweit führende Unternehmen im Bereich der Augenpflege. Alcon erzielte 2009 einen Umsatz von rund USD 6,5 Milliarden. Alcon ist seit 65 Jahren im Bereich der Augenheilkunde tätig und erforscht, entwickelt, produziert und vermarktet Arzneimittel, chirurgische Geräte und Ausrüstungen, Kontaktlinsenlösungen und andere Sehhilfeprodukte zur Behandlung von Augenkrankheiten, -störungen und anderen Augenbeschwerden. Alcon ist in 75 Ländern aktiv und vertreibt seine Produkte in 180 Märkten. Weitere Informationen über Alcon, Inc., erhalten Sie auf der Webseite des Unternehmens unter www.alcon.com.

Warnung hinsichtlich zukunftsgerichteter Aussagen. Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln die Ansichten des IDC hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Datum dieser Pressemitteilung, basieren auf Annahmen und unterliegen Risiken und Ungewissheiten. Angesichts dieser Ungewissheiten bitten wir Sie, nicht in unangemessener Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu vertrauen. Es kann nicht garantiert werden, dass Novartis oder Alcon zukünftig bestimmte Finanzergebnisse oder Wachstumsraten erreichen oder dass Novartis oder Alcon in der Lage sein werden, potenzielle Synergien, strategische Vorteile oder Gelegenheiten aufgrund der Durchführung der Anteilsübernahme durch Novartis bzw. des Fusionsangebots zu nutzen. Auch kann es keine Garantie dafür geben, dass das IDC zu einem bestimmten Ergebnis kommen wird. Sofern nicht gemäss Bundeswertpapierrecht und den Vorschriften der Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsicht) erforderlich, übernehmen wir keinerlei Verpflichtungen, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu ändern, um neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder Umstände oder andere Gegebenheiten miteinzubeziehen.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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