Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung von TCM

(04.04.2011, Pharma-Zeitung.de) OVG Lüneburg entscheidet im Fall um Ausübung von Traditioneller Chinesischer Medizin

Ein in der Bundesrepublik nicht als Arzt approbierter Antragsteller bietet in seinem Gesundheitszentrum verschiedene Behandlungsmethoden der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) an. Der Antragsteller begehrt Rechtsschutz gegen eine Verfügung, die ihm die Ausübung verschiedener Anwendungen der TCM untersagt. Begründet wird die Verfügung damit, dass die TCM eine Form der Heilkunde ist, für die nach dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde eine Zulassung erforderlich ist, da nahezu ausschließlich Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Beschwerden das Zentrum aufsuchen. Eine Behandlung durch eine Person mit nicht ausreichenden fachlichen Qualifikationen kann gesundheitsgefährdende Auswirkungen bei den Patienten verursachen. Gegen diese Verfügung hat der Antragsteller am 5. November 2010 Klage bei dem Verwaltungsgericht Stade erhoben, die dieses jedoch ablehnte. Begründet wurde die Ablehnung dahingehend, dass die TCM eine komplexe und ganzheitliche Form der Heilpraxis darstellt, zu deren Ausübung ärztliche Fachkenntnisse notwendig sind, über die der Kläger nicht verfügt.

Gegen diese Ablehnung hat der Kläger am 17.01.2011 Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdebegründung verweist er darauf, dass die vorwiegend durchgeführten Qigong- und Taiji-Kurse sowie Wellness-Behandlungen keinerlei Gesundheitsgefährdungen darstellen und für deren Untersagung nicht auf Gefahrenabwehrrecht zurückgegriffen werden könne.

Das OVG Lüneburg kommt zu dem Schluss, dass es zur Ausübung von Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen-Massage und Moxibustion als therapeutischen Verfahren der TCM einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, nach § 1 HeilprG (Heilpraktikererlaubnis) bedarf. Über die für die Ausübung notwendigen medizinisch-ärztlichen Fachqualifikationen verfügt der Antragsteller nicht.

Begründet wird das Urteil dadurch, dass die therapeutischen Verfahren Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen-Massage und Moxibustion ungeachtet der Frage ihrer therapeutischen Wirksamkeit darauf gerichtet sind, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen zu heilen oder zu lindern. Für die Anwendung dieser therapeutischen Verfahren sind ärztliche Kenntnisse erforderlich.

Das öffentliche Interesse, begründet durch mögliche Gesundheitsgefahren für die Patienten bei Ausübung der Therapiemethoden nach der TCM durch nicht fachkundiges Personal, überwiegt das private Interesse des Antragstellers, durch die Ausübung der untersagten Tätigkeiten seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Das Urteil des OVG Lüneburg legt offen, wie eng und konkret die deutschen Gesetze für die Heilpraxis geschnürt sind. Akteure der heilpraktischen Branche sollten im Zweifelsfall immer Wert auf eine fundierte rechtliche Beratung legen.

Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht und den Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten unverbindlich und kostenfrei zu finden unter http://www.juravendis.de

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.arzneimittel.de - ... So geht Gesundheit heute! ++ Das Informationsportal rund um Arzneimittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Homöopathie und Naturheilkunde ++ arzneimittel.de vereint die Vorzüge eines kostenlosen Informationsportals zum einen mit einer integrierten Web2.0-Gesundheitscommunity und zum anderen mit den Features einer klassischen deutschen Versandapotheke.


Über juravendis Rechtsanwälte

juravendis Rechtsanwälte

Ulrich Hansel - PR & Kommunikation

Franz-Joseph-Straße 48

D-80801 München

T :: 089-2429075-0

F :: 089-2429075-20

M :: ulrich.hansel@juravendis.de

Weitere Informationen anfordern

Kontaktieren Sie den Autor um weitere Informationen zu erhalten. Füllen Sie das folgende Formular aus und erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich weitere Informationen vom Anbieter.

Firma
Anfrage
Name
E-Mail
Telefon

Weitere Pressemitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

14.09.2012 Verträge mit Bindungsklausel zwischen Zahnärzten und einem einzelnen Dentallabor sind nichtig
07.08.2012 Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft
27.07.2012 Neue Werbemöglichkeiten für Tierarzneimittel
11.05.2012 Bio-Werbung für kosmetische Mittel
18.04.2012 Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten-rien ne va plus?
16.04.2012 Gesundheitsbezogene Werbung weiter unter Beschuss
30.03.2012 Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees
29.03.2012 Vitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims
20.03.2012 Cola-Farbstoff, Krebsgefahr und Verbraucherverantwortung
12.03.2012 Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen
20.02.2012 Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
16.02.2012 Körperwaagen, Fitnessgeräte & Co.: In Zukunft Medizinprodukte?
15.02.2012 Melatonin und der Widerspruch zwischen der HCVO und dem Arzneimittelrecht
15.02.2012 Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt! Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschränkt
14.02.2012 Das Ende des Kosmetik „Instituts“?

Newsletter abonnieren


Ansprechpartner

juravendis Rechtsanwälte
Ulrich Hansel - PR & Kommunikation
Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München
T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20
M :: ulrich.hansel@juravendis.de




Anhang

juravendis Rechtsanwälte München & Hamburg
Dateityp: JPG
Größe: 6.14 kb
Abmessungen:
260 x 100 Pixel
» Download



Partner
Medizinische Übersetzungen
Zerfallszeittester / Disintegration Tester DISI

Ihre Pressemitteilung hier?

Nutzen Sie Pharma-Zeitung.de für effektive Pressearbeit und Neukundengewinnung.

» Pressemitteilung veröffentlichen