Alvotech und Fuji Pharma erweitern ihre Zusammenarbeit um zusätzlichen Biosimilar-Kandidaten in Japan

(24.02.2022, Pharma-Zeitung.de) REYKJAVÍK, Island, und TOKIO - Copyright by Business Wire - Alvotech Holdings S.A.


Partnerschaft von Fuji und Alvotech umfasst inzwischen sechs geplante Biosimilars


Alvotech Holdings S.A. („Alvotech”), ein global aufgestelltes Biopharma-Unternehmen, das sich ausschließlich auf die Entwicklung und Herstellung von Biosimilars für Patienten auf der ganzen Welt konzentriert, und das japanische Pharmaunternehmen Fuji Pharma („Fuji,” Tokioter Börse: 4554) gaben heute bekannt, dass sie eine Ausweitung ihrer strategischen Partnerschaft für die Entwicklung und Vermarktung von Biosimilars in Japan vereinbart haben.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20220223005108/de/


Die Vereinbarung sieht vor, dass Fuji die exklusiven kommerziellen Rechte für ein nicht genanntes Biosimilar erhält, das sich derzeit in der Frühphase der Entwicklung befindet. Alvotech erhält eine Vorauszahlung und hat Anspruch auf anschließende Meilensteinzahlungen, die an den Entwicklungsfortschritt geknüpft sind, sowie auf eine Beteiligung an den Marktumsätzen. Mit der neuen Vereinbarung wird die im Jahr 2018 erstmals bekannt gegebene Partnerschaft zwischen Alvotech und Fuji um einen neuen Biosimilar-Kandidaten erweitert, so dass sich die Gesamtzahl der geplanten Biosimilars, bei deren Entwicklung die beiden Unternehmen zusammenarbeiten, auf sechs erhöht. Der japanische Markt steht bei den Gesamtausgaben für pharmazeutische Produkte weltweit an dritter Stelle (Quelle: IQVIA-Institut).


„Fuji war auf dem japanischen Markt ein Vorreiter im Bereich Biosimilars“, so Takayuki Iwai, President und CEO bei Fuji. „Die Ausweitung der Partnerschaft mit Alvotech ist Ausdruck unseres Engagements für die Patienten und unserer Ausrichtung auf Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen.”


„Ein globaler Ansatz bei Biosimilars ist Grundlage für unsere Erfolgsgeschichte“, so Robert Wessman, Gründer und Chairman von Alvotech. „Wir sind davon überzeugt, dass die Dynamik des japanischen Marktes langfristig Biosimilars begünstigt, da das Gesundheitssystem Kosten und Zugänglichkeit für Patienten ausgleicht.”


Am 7. Dezember 2021 gaben Alvotech und Oaktree Acquisition Corp. II (NYSE: OACB.U, OACB, OACB WS) („OACB”), eine spezielle Übernahmegesellschaft, die von einer Tochtergesellschaft von Oaktree Capital Management, L.P. gesponsert wird, den Abschluss einer endgültigen Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss bekannt. Nach Abschluss der Transaktion werden die Wertpapiere des zusammengeführten Unternehmens voraussichtlich an der NASDAQ unter dem Kürzel ALVO gehandelt.


Über Fuji Pharma


Fuji Pharma Co., Ltd. ist ein an der Tokioter Börse (TSE) notiertes, in Japan ansässiges Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf der Herstellung und dem Vertrieb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Fuji Pharma konzentriert sich auf die Entwicklung und Vermarktung von Hormonpräparaten für die Anwendung in der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie injizierbaren Arzneimitteln, einschließlich diagnostischer pharmazeutischer Produkte. Fuji Pharma gehörte zu den Vorreitern in Japan, die ein Biosimilar zu G-CSF entwickelt haben, das 2013 in Japan zugelassen wurde. In seinem mittelfristigen Geschäftsplan (Geschäftsjahre 9/2020 bis 9/2024) strebt Fuji Pharma an, bis zum Geschäftsjahr 9/2029 die Nummer 1 unter den Biosimilar-Herstellern in Japan zu werden.


Über Alvotech


Alvotech ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich ausschließlich auf die Entwicklung und Herstellung von Biosimilars für Patienten auf der ganzen Welt konzentriert. Alvotech will sich im Biosimilar-Bereich durch die Bereitstellung hochwertiger, kostengünstiger Produkte und Dienstleistungen als Weltmarktführer positionieren, was durch einen vollständig integrierten Ansatz und umfassende interne Ressourcen ermöglicht werden soll. Die aktuelle Pipeline von Alvotech enthält acht Biosimilar-Kandidaten zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen, Augenkrankheiten, Osteoporose und Krebs. Weitere Informationen finden Sie unter www.alvotech.com.


Zusätzliche Informationen


In Verbindung mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss (dem „Unternehmenszusammenschluss“) zwischen OACB und Alvotech haben OACB und Alvotech bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) eine Registrierungserklärung auf Formblatt F-4 (die „Registrierungserklärung“) mit vorläufiger Proxy-Erklärung von OACB und einem vorläufigen Prospekt von Alvotech Lux Holdings S.A.S. eingereicht, und nachdem die Registrierungserklärung für gültig erklärt worden ist, wird OACB seinen Aktionären eine endgültige Proxy-Erklärung bzw. ein endgültiges Prospekt bezüglich des geplanten Unternehmenszusammenschlusses zustellen. Dieses Schreiben enthält nicht alle Informationen, die in Bezug auf den geplanten Unternehmenszusammenschluss berücksichtigt werden sollten, und ist nicht dazu vorgesehen, als Grundlage für eine Investitionsentscheidung oder eine sonstige Entscheidung im Hinblick auf den geplanten Unternehmenszusammenschluss zu dienen. Die Aktionäre von OACB sowie andere Beteiligte werden angewiesen, die vorläufigen Proxy-Erklärung bzw. das vorläufige Prospekt und die jeweiligen Änderungen und die endgültige Proxy-Erklärung bzw. das endgültige Prospekt und andere Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereicht werden, zu lesen, sobald diese vorliegen, da diese Materialien wichtige Informationen über Alvotech, OACB und den geplanten Unternehmenszusammenschluss enthalten. Die endgültige Proxy-Erklärung bzw. das endgültige Prospekt sowie andere maßgebliche Materialien zu dem geplanten Unternehmenszusammenschluss werden den zu einem noch festzulegenden Stichtag eingetragenen Aktionären von OACB zugestellt, sobald diese vorliegen, damit über den geplanten Unternehmenszusammenschluss abgestimmt werden kann. Die Aktionäre von OACB können außerdem Exemplare der vorläufigen Proxy-Erklärung bzw. des vorläufigen Prospekts, der endgültigen Proxy-Erklärung bzw. des endgültigen Prospekts sowie andere bei der SEC eingereichte Dokumente kostenlos bei Verfügbarkeit auf der Website der SEC unter www.sec.gov oder nach schriftlicher Anfrage an folgende Adresse beziehen: OACB, 333 South Grand Avenue, 28th Floor, Los Angeles, California 90071, USA.


Bewerber um Stimmrechtsvollmachten


OACB und Alvotech sowie ihre jeweiligen Direktoren und leitenden Angestellten können als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten von OACB-Aktionären im Hinblick auf den Unternehmenszusammenschluss betrachtet werden. Eine Liste mit den Namen dieser Direktoren und leitenden Angestellten sowie eine Beschreibung ihrer Beteiligungen an OACB ist im Jahresbericht von OACB auf Formblatt 10-K/A für das am 31. Dezember 2020 zu Ende gegangene Geschäftsjahr (Stand: 13. Dezember 2021) enthalten, der bei der SEC eingereicht wurde und auf der Website der SEC unter www.sec.gov oder nach schriftlicher Anfrage an folgende Adresse kostenlos erhältlich ist: OACB, 333 South Grand Avenue, 28th Floor, Los Angeles, California 90071, USA. Zusätzliche Informationen hinsichtlich der Beteiligungen solcher Bewerber werden auch in der Proxy-Erklärung bzw. dem Prospekt zu dem geplanten Unternehmenszusammenschluss enthalten sein.


Alvotech Lux Holdings S.A.S. sowie seine Direktoren und leitenden Angestellten gelten ebenfalls als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten bei den Aktionären von OACB im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Unternehmenszusammenschluss. Eine Liste mit den Namen dieser Direktoren und leitenden Angestellten sowie Informationen zu ihrer Beteiligung an dem vorgesehenen Unternehmenszusammenschluss werden in den entsprechenden Aktionärsinformationen bzw. im Fusionsprospekt enthalten sein.


Zukunftsgerichtete Aussagen


Gewisse Aussagen in dieser Mitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen“ betrachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich in der Regel auf zukünftige Ereignisse oder die zukünftige finanzielle Betriebsleistung von OACB oder Alvotech. Dazu gehören beispielsweise die Erwartungen von Alvotech in Bezug auf zukünftiges Wachstum, Betriebsergebnisse, Leistung, zukünftige Kapital- und andere Aufwendungen, einschließlich der Entwicklung von wichtiger Infrastruktur für die globalen Gesundheitsmärkte, Wettbewerbsvorteile, Geschäftsaussichten und -chancen, einschließlich der Entwicklung von Produkten in der Pipeline, zukünftige Pläne und Vorhaben, Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen, Ziele oder Erfolge sowie weitere zukünftige Ereignisse. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Aussagen an Ausdrücken wie „könnte“, „sollte“, „voraussichtlich“, „beabsichtigen“, „wird“, „schätzungsweise“, „erwartungsgemäß“, „glauben“, „vorhersehen“, „potenziell“ und „weiterhin“ oder an entsprechenden negativen Wendungen, Varianten oder ähnlichen Ausdrücken erkannt werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Schätzungen und Annahmen, die von OACB sowie Alvotech und den Geschäftsleitungen der beiden Unternehmen zwar als vernünftig betrachtet werden, ihrem Wesen nach jedoch ungewiss sind und Risiken, Schwankungen und Eventualitäten unterworfen sind, die sich in vielen Fällen dem Einflussbereich von OACB und Alvotech entziehen. Unter anderem die folgenden Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sich wesentlich von den aktuellen Erwartungen unterscheiden: 1) das Eintreten von Ereignissen, Entwicklungen oder anderen Umständen, die zu einer Beendigung der Verhandlungen oder daraus hervorgehenden endgültigen Vereinbarungen im Hinblick auf den Unternehmenszusammenschluss führen könnten; 2) der Ausgang von Gerichtsverfahren, die nach der Ankündigung des Unternehmenszusammenschlusses und etwaiger endgültiger Vereinbarungen diesbezüglich gegen OACB, das zusammengeführte Unternehmen oder andere eingeleitet werden könnten; 3) die Unfähigkeit, den Unternehmenszusammenschluss abzuschließen, weil es nicht gelingt, die Zustimmung der Aktionäre von OACB, eine Finanzierung für den Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses zu erhalten oder andere Bedingungen für den Abschluss zu erfüllen; 4) Änderungen an der geplanten Struktur des Unternehmenszusammenschlusses, die aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften oder als Bedingung für die Einholung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Unternehmenszusammenschlusses erforderlich oder angemessen sein könnten; 5) die Fähigkeit, die Standards für die Börsennotierung nach dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses zu erfüllen; 6) das Risiko, dass die aktuellen Pläne und Abläufe von Alvotech infolge der Ankündigung und des Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses beeinträchtigt werden; 7) die Fähigkeit, die erwarteten Vorteile des Unternehmenszusammenschlusses zu verwirklichen, die unter anderem durch den Wettbewerb sowie die Fähigkeit des zusammengeführten Unternehmens, zu wachsen und das Wachstum profitabel zu gestalten, die Beziehungen zu wichtigen Kunden und Lieferanten aufrechtzuerhalten und die Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten, beeinflusst werden kann; 8) Kosten im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss; 9) Änderungen der geltenden Gesetze oder Vorschriften; 10) die Möglichkeit, dass Alvotech oder das zusammengeführte Unternehmen durch andere wirtschaftliche, geschäftliche und/oder wettbewerbsbezogene Faktoren nachteilig beeinflusst wird; 11) die Schätzungen bezüglich der Auslagen und der Rentabilität von Alvotech; und 12) andere Risiken und Unwägbarkeiten, die in den Abschnitten „Risk Factors“ und „Cautionary Note Regarding Forward-Looking Statements“ im Jahresbericht von OACB auf Formblatt 10-K/A für das am 31. Dezember 2020 zu Ende gegangene Geschäftsjahr (Stand: 19. Mai 2021) oder in anderen Unterlagen, die OACB bei der SEC eingereicht hat, aufgeführt sind. Es können zusätzliche Risiken bestehen, die weder OACB noch Alvotech derzeit bekannt sind oder die OACB und Alvotech derzeit für unbedeutend halten, die aber ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen gemachten Angaben abweichen. Nichts in dieser Mitteilung ist als Zusage einer Person zu verstehen, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder die darin genannten Ergebnisse erreicht werden. Man sollte solchen zukunftsbezogenen Aussagen kein übermäßiges Vertrauen schenken. Sie gelten nur für das Datum dieser Pressemitteilung. Weder OACB noch Alvotech verpflichten sich dazu, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder die Leser über irgendwelche Angelegenheiten zu informieren, die sich auf die in dieser Mitteilung erwähnten Sachverhalte auswirken könnten. Alvotech und OACB lehnen jegliche Haftung für Schäden ausdrücklich ab (egal, ob diese vorhersehbar waren oder nicht), die einer natürlichen oder juristischen Person infolge von Inhalten oder Auslassungen in dieser Mitteilung entstanden sind. Der Leser erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Versuch unternehmen wird, Alvotech, OACB oder die jeweiligen Direktoren, leitenden und sonstigen Angestellten, Partner, Vertreter, Berater oder Beauftragten für die Bereitstellung dieser Mitteilung, die darin enthaltenen Informationen oder etwaige in dieser Mitteilung nicht enthaltene Informationen auf irgendeine Weise haftbar zu machen oder einzuklagen.


Kein Angebot


Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Verkaufsangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren im Rahmen der vorgesehenen Transaktion oder auf andere Weise dar. Es darf auch kein Verkauf von solchen Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit stattfinden, in der das Angebot, die Aufforderung oder der Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen einer solchen Gerichtsbarkeit rechtswidrig wäre. Wertpapiere dürfen nur durch einen Prospekt, der die Anforderungen des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, angeboten werden.


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