Ergebnisse der Phase-3-Studie von Novocure beim neu diagnostizierten Glioblastom erscheinen im ASCO-Bericht 2016 zu Fortschritten in der Krebsmedizin

(15.02.2016, Pharma-Zeitung.de) ST. HELIER, Jersey - Copyright by Business Wire - Novocure

Novocures (NASDAQ: NVCR) Ergebnisse der Phase-3-Studie zu Tumor Treating Fields (TTFields) in Kombination mit Temozolomid beim neu diagnostizierten Glioblastom (GBM) erscheinen im Bericht der amerikanischen Krebsgesellschaft ASCO (American Society of Clinical Oncology) Clinical Cancer Advances 2016: Annual Report on Progress Against Cancer (Fortschritte in der Krebsmedizin 2016: Jahresbericht zum Fortschritt bei der Krebsbekämpfung). Der Bericht, der erstmals am 4. Februar im Journal of Clinical Oncology veröffentlicht wurde, beleuchtet die jüngsten Durchbrüche und sich abzeichnende Trends in der klinischen Krebsforschung, die zu besseren Krebstherapien für Patienten führen.

Clinical Cancer Advances 2016 gibt eine Übersicht über den gemeinsamen Wissensgewinn und den Fortschritt im Kampf gegen den Krebs“, schrieb Julie M. Vose, President von ASCO, in dem Bericht. „Ich hoffe, dass diese Errungenschaften uns alle dazu inspirieren werden, unseren Teil dazu beizutragen, das Tempo in der Forschung und Arzneimittelentdeckung weiter zu beschleunigen, um den Millionen Menschen zu helfen, die derzeit mit Krebs leben, und den weiteren Millionen, die sich in ihrem Leben einer Krebsdiagnose gegenübergestellt sehen.“

Die Phase-3-Studie von Novocure verglich die TTFields-Temozolomid-Kombinationstherapie mit der Temozolomid-Monotherapie bei 695 Patienten mit neu diagnostiziertem GBM. Die Endpunkte der Studie waren bei der Zwischenanalyse erreicht. Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass sowohl das progressionsfreie Überleben als auch das Gesamtüberleben von Patienten, die eine TTFields-Therapie in Kombination mit Temozolomid erhielten, besser waren als bei Patienten, die nur mit Temozolomid behandelt wurden (medianes progressionsfreies Überleben von 7,2 Monaten verglichen mit 4,0 Monaten, Risikoquotient (HR) = 0,62, p = 0,001; medianes Gesamtüberleben von 20,5 Monaten verglichen mit 15,6 Monaten, Risikoquotient (HR) = 0,66, p = 0,004).

Im Oktober 2015 erteilte die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) die Zulassung für Optune – ein tragbares, nicht invasives Gerät zur Verabreichung von TTFields – in Kombination mit Temozolomid zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit neu diagnostiziertem Glioblastom. TTFields ist seit über zehn Jahren die erste von der FDA zugelassene Therapie, die eine statistisch signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens bei Patienten mit neu diagnostizierten Glioblastom nachweist. So lag die zweijährige Überlebensrate bei 48 Prozent, verglichen mit 32 Prozent bei Patienten, die mit Temozolomid allein behandelt wurden.

„Wir fühlen uns geehrt, dass eine führende Forschungs- und Bildungsorganisation im Bereich Onkologie wie ASCO unsere Forschungsergebnisse als bahnbrechenden Fortschritt in der Krebsbehandlung erachtet“, sagte der CEO von Novocure Asaf Danziger. „Derartige Fortschritte sind zur Verbesserung der Behandlung und zur Verlängerung des Lebens von Krebspatienten entscheidend. Es erfüllt uns mit Stolz, diese Anerkennung zu erhalten und wir glauben, dass dadurch das Bewusstsein über die Vorteile der TTFields-Therapie innerhalb der Onkologie-Fachwelt geschärft wird.”

Über Novocure

Novocure ist ein Onkologie-Unternehmen auf der Insel Jersey, das Pionierarbeit bei der Entwicklung einer neuartigen Therapie für solide Tumore unter der Bezeichnung TTFields leistet. Die US-amerikanischen Niederlassungen von Novocure befinden sich in Portsmouth (New Hampshire) und in New York. Darüber hinaus unterhält das Unternehmen Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz und in Japan sowie ein Forschungszentrum in Haifa (Israel). Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.novocure.com oder folgen Sie uns auf www.twitter.com/novocure.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Neben Aussagen zu historischen Fakten oder aktuellen Gegebenheiten enthält diese Pressemitteilung auch so genannte zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen die derzeitigen Erwartungen des Unternehmens oder Prognosen zukünftiger Ereignisse dar. Dazu gehören etwa Aussagen zu erwarteten wissenschaftlichen Fortschritten in seinen Forschungsprogrammen, zur Entwicklung potenzieller Produkte, die Interpretation klinischer Ergebnisse, zu Aussichten für die Marktzulassung, Herstellungsentwicklungen und Fähigkeiten, Marktaussichten seiner Produkte und sonstige Aussagen zu Angelegenheiten, die keine historischen Tatsachen beschreiben. Zukunftsgerichtete Aussagen sind gegebenenfalls an zukunftsbezogenen Ausdrücken zu erkennen, darunter beispielsweise „voraussichtlich“, „schätzen“, „erwarten“, „möglicherweise“, „beabsichtigen“, „planen“, „überzeugt sein“ oder ähnliche Ausdrucksweisen. Die tatsächlichen Leistungen und Finanzergebnisse von Novocure können maßgeblich von den Darstellungen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, insbesondere aufgrund allgemeiner finanzieller, wirtschaftlicher, aufsichtsrechtlicher und politischer Bedingungen sowie aufgrund der besonderen Risiken und Unwägbarkeiten, die das Unternehmen zu bewältigen hat und die in dem Vierteljahresbericht auf Formular 10-Q dargelegt sind, der am 27. Oktober 2015 bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht wurde. Angesichts dieser Risiken und Unwägbarkeiten können sich bestimmte oder alle zukunftsgerichteten Aussagen als unzutreffend erweisen. Demzufolge sollte sich der Leser nicht auf derartige Faktoren oder zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Darüber hinaus hat Novocure keine Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen über den gesetzlich erforderlichen Rahmen hinaus öffentlich zu aktualisieren. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen gelten lediglich zum Datum der Veröffentlichung. Diese Darstellung ist gemäß dem US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 zulässig.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.


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