Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen
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(12.03.2012, Pharma-Zeitung.de)
Anbieter von Gesundheitsprodukten, Kosmetikstudios und Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker etc.) nutzen zunehmen Gutschein-Dienste wie Groupon und City Deal. Damit steigt wieder die Gefahr von kostspieligen Abmahnungen, denn häufig werden dort gesundheitsbezogene Aussagen getroffen, die wettbewerbsrechtlich problematisch sind.
Als aktuelles Beispiel ist die Fett-weg-Werbung mit Ultraschall und Kavitation zu nennen, die zurzeit von einigen Abmahnvereinen beanstandet wird. Auch einige Ärzte haben in letzter Zeit wegen angeblicher Verstöße gegen deren Berufsordnungen Abmahn-Post bekommen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bereits Unterlassungserklärungen wegen anderer Wettbewerbsverstöße abgegeben wurden. Je nachdem wie Erklärung formuliert ist, kann die Deal-Werbung über Groupon & Co. hohe Vertragsstrafen auslösen.
Im Ergebnis sollte wie bei jedem Werbeauftritt auch die Gutschein-Werbung einer präventiven anwaltlichen Prüfung unterzogen werden, vor allem wenn in der Vergangenheit bereits Abmahnungen ausgesprochen wurden.
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