juravendis Rechtsanwälte ++ Oberverwaltungsgericht NRW urteilt über Selbstbedienungsverbot apothekenpflichtiger Arzneimittel

(22.09.2010, Pharma-Zeitung.de) Im Urteil vom 19.08.2010 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dass das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel verfassungsgemäß ist und nach wie vor seine Berechtigung hat.

Dieses Urteil stand am Ende eines Rechtsstreits, in dem ein Apotheker gegen eine Ordnungsverfügung des zuständigen Amtsapothekers geklagt hatte. Durch die Ordnungsverfügung wurde es dem Apotheker untersagt, Arzneimittel mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ in der Selbstbedienung zum Verkauf anzubieten. Der vorliegende Fall ging daraufhin rechtmäßig durch die Instanzen: Vom Widerspruch des Klägers bei der zuständigen Bezirksregierung, über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen bis zum Entscheid des OVG.

In seiner Klagebegründung verwies der Apotheker darauf, dass nach der Zulassung des Versandhandels für Arzneimittel ein Selbstbedienungsverbot von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht mehr gerechtfertigt sei. Für das Gericht jedoch ist „das Verbot nach § 17 Abs. 3 ApBetrO, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, verfassungsgemäß und hat auch angesichts zwischenzeitlicher Änderungen apothekenrechtlicher Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf den inzwischen zugelassenen Versand von Arzneimitteln, nach wie vor seine Berechtigung.“

Grundlage für die Verfassungsmäßigkeit und Begründetheit dieses Verbots ist zum einen das Leitbild des „Apothekers in seiner Apotheke“, woraus sich seine Verantwortung zur persönlichen Leitung der Apotheke ergibt und zum anderen die Tatsache, dass es sich bei Arzneimitteln um Waren besonderer Art handelt, die einer besonderen Beobachtung und Regelungskontrolle bedürfen. Dabei steht über allem die Arzneimittelsicherheit im Vordergrund, deren nicht unerheblicher Bestandteil der Apotheker darstellt, der die Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medikamenten versorgt (inkl. Beratungspflicht). Daneben rechtfertigen gesundheitspolitische Erwägungen das Selbstbedienungsverbot (Vertrauensverhältnis Patient – Apotheker, keine Einschränkung in der Berufsausübung, etc.).

Der Verweis auf den Arzneimittel-Versandhandel, durch den das Selbstbedienungsverbot ausgehebelt würde, ist nicht stichhaltig, da der Online-Handel in der Regel dazu benutzt wird, Medikamente und Arzneimittel zu kaufen, bei denen der Patient keinen Beratungsbedarf sieht (z.B. weil er das Medikament kennt). Da Kunden der stationären Apotheken jedoch oftmals kurzfristig ein Medikament benötigen und sie dieses nicht zwingend kennen, sind sowohl die Beratungsleistung des Apothekers sowie eine größtmögliche Arzneimittelsicherheit geboten.

Es zeigt sich also, dass beim Handel und Verkauf von nach wie vor viele rechtliche Fragen zweifelhaft sind.

Nähere Informationen über das Urteil des OVG und den Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten unter www.juravendis.de


Über juravendis Rechtsanwälte

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.Fachmann24.de - Ihre Internetagentur ++ Fachmann24.de ist ein neues Projekt der inhabergeführte Agentur B&B Consulting GbR mit den Schwerpunkten Consulting, Marketing, Design, Pressearbeit und Internet. Obwohl im Portfolio eine Vielzahl von Portalen mit mehreren 10.000 Besuchern pro Tag und einem Gesamtumsatz von knapp 100 Millionen Euro im Jahr betreut wurden, liegt das Augenmerk dieses Dienstleistungsangebotes auf innovativen Unternehmensgründern, Selbständigen und Kleinunternehmen welche den Schritt in den Mittelstand konsequent und zielorientiert planen und umsetzen.

Weitere Informationen anfordern

Kontaktieren Sie den Autor um weitere Informationen zu erhalten. Füllen Sie das folgende Formular aus und erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich weitere Informationen vom Anbieter.

Firma
Anfrage
Name
E-Mail
Telefon

Weitere Pressemitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

14.09.2012 Verträge mit Bindungsklausel zwischen Zahnärzten und einem einzelnen Dentallabor sind nichtig
07.08.2012 Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft
27.07.2012 Neue Werbemöglichkeiten für Tierarzneimittel
11.05.2012 Bio-Werbung für kosmetische Mittel
18.04.2012 Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten-rien ne va plus?
16.04.2012 Gesundheitsbezogene Werbung weiter unter Beschuss
30.03.2012 Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees
29.03.2012 Vitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims
20.03.2012 Cola-Farbstoff, Krebsgefahr und Verbraucherverantwortung
12.03.2012 Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen
20.02.2012 Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
16.02.2012 Körperwaagen, Fitnessgeräte & Co.: In Zukunft Medizinprodukte?
15.02.2012 Melatonin und der Widerspruch zwischen der HCVO und dem Arzneimittelrecht
15.02.2012 Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt! Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschränkt
14.02.2012 Das Ende des Kosmetik „Instituts“?

Newsletter abonnieren


Ansprechpartner

medivendis.de
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
08106-37789-0
08106-37789-29
http://www.medivendis.de




Anhang

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!
Dateityp: JPG
Größe: 3.26 kb
Abmessungen:
200 x 200 Pixel
» Download



Partner
Medizinische Übersetzungen
Zerfallszeittester / Disintegration Tester DISI

Ihre Pressemitteilung hier?

Nutzen Sie Pharma-Zeitung.de für effektive Pressearbeit und Neukundengewinnung.

» Pressemitteilung veröffentlichen