QIAGEN: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkauf
(19.12.2018, Pharma-Zeitung.de) VENLO, Niederlande - Copyright by Business Wire - QIAGEN N.V.
QIAGEN N.V. gibt bekannt, eine dritte Tranche des per Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Januar 2018 angekündigten Aktienrückkaufprogramms zu starten.
Beginnend ab dem 19. Dezember 2018 wird QIAGEN bis spätestens zum 8. März 2019 eine dritte Tranche von bis zu 2,5 Millionen Stammaktien zum Gesamtkaufpreis von bis zu 70 Millionen US-Dollar (bzw. dem entsprechenden Betrag in Euro, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) um nicht mehr als 10% überschreiten.
Der Aktienrückkauf dient zu dem Zweck, die Aktien als eigene Aktien zu halten, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus aktienbasierten Vergütungsplänen für Mitarbeiter ergeben. Der Vorstand der QIAGEN N.V. macht damit, nach Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der QIAGEN N.V. durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Finanzinstitut. Das Finanzinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
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