QIAGEN: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkauf

(15.05.2018, Pharma-Zeitung.de) VENLO, Niederlande - Copyright by Business Wire - QIAGEN

QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) gibt bekannt, eine erste Tranche des per Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Januar 2018 angekündigten Aktienrückkaufprogramms zu starten.

Beginnend ab dem 15. Mai 2018 wird QIAGEN bis spätestens zum 20. August 2018 eine erste Tranche von bis zu 1,65 Millionen Stammaktien zum Gesamtkaufpreis von bis zu 50 Millionen US-Dollar (bzw. dem entsprechenden Betrag in Euro, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) um nicht mehr als 10% überschreiten.

Der Aktienrückkauf dient zu dem Zweck, die Aktien als eigene Aktien zu halten, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus Umtauschanleihen und/oder aktienbasierten Vergütungsplänen für Mitarbeiter ergeben. Der Vorstand der QIAGEN N.V. macht damit, nach Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

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