Schwangere haben Anspruch auf Diabetes-Früherkennungsuntersuchung

(15.03.2012, Pharma-Zeitung.de) Schwangere, gesetzlich krankenversicherte Frauen zwischen der 24. und 28. Schwanger-schaftswoche haben ab sofort Anspruch auf eine Blutzucker-gestützte Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes. Bisher haben die Frauen die Kosten für diesen Test selbst tragen müssen, von den Kassen wurde lediglich ein Urintest bezahlt.
Dies ist eine weise Entscheidung der Kassen, denn wenn werdende Mütter in der Praxis oder im Krankenhaus untersucht werden, wird leider immer häufiger die Diagnose „ Schwanger- schaftsdiabetes“ gestellt.

Wurde die Krankheit im Jahr 2002 noch bei 3,7 Prozent der Schwangeren festgestellt, so ist dieser Anteil mittlerweile auf rund fünf Prozent angestiegen. Es ist zwar so, dass diese spezielle Art der Zuckerkrankheit nach der Schwangerschaft in der Regel wieder verschwindet, doch besteht die Gefahr, dass das werdende Kind geschädigt wird.

Für das Kind im Mutterleib ist es also besonders wichtig, dass die werdende Mutter die Diabetes-Früherkennungsuntersuchung wahr nimmt, denn ansonsten könnte es passieren das der Fötus zwar stark wächst, aber gleichzeitig relativ unreif bleibt. Das bedeutet, dass die Entwicklung der Organe unter Umständen nicht Schritt halten kann.
Ist die Diagnose Schwangerschaftsdiabetes gestellt, sollte dieser unbedingt regelmäßig kontrolliert und zudem gut eingestellt sein.
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