Takeda-Aktionäre stimmen Beschlüssen im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Shire plc zu

(06.12.2018, Pharma-Zeitung.de) OSAKA, Japan - Copyright by Business Wire - Takeda Pharmaceutical Company Limited

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Takeda Pharmaceutical Company Limited (TSE: 4502) („Takeda“) gab heute die Ergebnisse der Aktionärsabstimmung auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung („EGM“) zur empfohlenen Übernahme von Shire plc („Shire“) („die Übernahme“) bekannt.

Der Vorschlag von Takeda, die Entscheidung über die Angebotsbedingungen für die Ausgabe der zur Durchführung der geplanten Übernahme erforderlichen neuen Takeda-Aktien an das Takeda-Board zu delegieren, wurde wie ursprünglich vorgeschlagen mit mindestens 88 Prozent* der für diesen Vorschlag ausgeübten Stimmen angenommen. Damit ist die für die Durchführung der Übernahme erforderliche Zustimmung der Takeda-Aktionäre erfüllt.

„Wir freuen uns, dass unsere Aktionäre unsere Übernahme von Shire nachdrücklich unterstützt haben“, so Christophe Weber, President und Chief Executive Officer von Takeda. „Nachdem die Zustimmung der Aktionäre eingeholt wurde, freuen wir uns darauf, die Übernahme in den kommenden Wochen abzuschließen, um ein wettbewerbsfähigeres, agileres, hochprofitableres und damit widerstandsfähigeres Unternehmen zu schaffen, das bereit ist, hochinnovative Medikamente und transformative Versorgung für Patienten auf der ganzen Welt zu liefern.“

Die Übernahme gilt weiterhin vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre von Shire im Rahmen der Versammlungen, die voraussichtlich später heute stattfinden werden, und der Genehmigung des Shire-Arrangements durch das Gericht in Jersey in einer Anhörung, die voraussichtlich am 3. Januar 2019 stattfinden wird. Vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen Zustimmungen der Shire-Aktionäre und der Genehmigung des Vergleichsplans durch das Gericht in Jersey wird erwartet, dass der Abschluss der Übernahme am 8. Januar 2019 erfolgen wird.

Darüber hinaus wurde auch der Vorschlag von Takeda, drei der bestehenden externen Direktoren von Shire (nämlich Ian Clark, Olivier Bohuon und Steven Gillis) mit Wirkung ab Abschluss der Transaktion in das Takeda-Board zu berufen, wie ursprünglich vorgeschlagen (diese Direktoren sind dann externe Direktoren und „Direktoren, die keine Mitglieder des Prüfungs- und Aufsichtsausschusses sind“). Jede dieser Berufungen wurde mit mindestens 87 Prozent* der für diesen Vorschlag ausgeübten Stimmen genehmigt.

Takeda ist dabei, die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung auszuwerten und geht von einer unverzüglichen Veröffentlichung der endgültigen Abstimmungsergebnisse aus.

 

* Hinweis: Diese Zahl wird auf der Grundlage der Anzahl der für den Vorschlag ausgeübten Stimmen als Prozentsatz der ungefähren Anzahl der für diesen Vorschlag ausgeübten Gesamtstimmen dargestellt (in jedem Fall, soweit diese Zahlen zum Zeitpunkt dieser Ankündigung vernünftigerweise ermittelt werden konnten).

 

Über Takeda Pharmaceutical Company Limited

Takeda Pharmaceutical Company Limited (TSE: 4502) ist ein global tätiges, forschungs- und entwicklungsorientiertes Pharmaunternehmen, das sich für bessere Gesundheit und eine bessere Zukunft für Patienten einsetzt, indem es wissenschaftliche Erkenntnisse in lebensverändernde Medikamente umwandelt. Takeda konzentriert seine Forschungs- und Entwicklungsbemühungen auf Onkologie, Gastroenterologie, neurowissenschaftliche Therapiebereiche sowie Impfstoffe. Takeda führt sowohl intern als auch über Partner Forschungs- und Entwicklungsaufgaben aus, um dadurch bei Innovationen an vorderster Front zu bleiben. Innovative Produkte, insbesondere in der Onkologie und Gastroenterologie, sowie die Präsenz von Takeda auf aufstrebenden Märkten sind Takedas aktuelle Wachstumsmotoren. Etwa 30.000 Mitarbeiter setzen sich bei Takeda für die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten ein und arbeiten in über 70 Ländern mit Takedas Partnern im Gesundheitswesen zusammen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.takeda.com/newsroom/.

Zusatzinformationen

Diese Ankündigung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe oder Einholung eines Angebots zum Kauf, sonstigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Tausch, Verkauf oder zur anderweitigen Veräußerung von Wertpapieren oder Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer Rechtsordnung gemäß der Übernahme oder anderweitig dar, und dies ist auch nicht beabsichtigt, noch ist sie Teil eines solchen Angebots; es wird auch keinen Verkauf, keine Ausgabe, keinen Tausch bzw. keine Übertragung von Wertpapieren von Shire oder Takeda gemäß der Übernahme oder anderweitig in einer Rechtsordnung unter Verletzung des geltenden Rechts geben.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Ankündigung enthält bestimmte Aussagen über Takeda und Shire, die zukunftsgerichtete Aussagen sind oder sein können, darunter solche im Hinblick auf einen möglichen Zusammenschluss von Takeda und Shire. Alle Aussagen außer Aussagen zu historischen Tatsachen in dieser Ankündigung können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Unter anderem enthalten zukunftsgerichtete Aussagen häufig Wörter wie „abzielt, „plant“, „glaubt“, „hofft“, „weiterhin“, „erwartet“, „wünscht“, „beabsichtigt“, „wird“, „kann“, „sollte“, „würde“, „könnte“, „nimmt an“, „schätzt“, „prognostiziert“ oder Wörter oder Begriffe ähnlichen Inhalts oder deren Verneinungen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden, und die Faktoren, die im Zusammenhang mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Ankündigung beschrieben werden, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu diesen Risiken und Unwägbarkeiten gehören unter anderem die Möglichkeit, dass ein möglicher Zusammenschluss nicht weiterverfolgt oder vollzogen wird, die Nichterteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder die Nichterfüllung sonstiger Bedingungen für den möglichen Zusammenschluss im Falle seiner Weiterverfolgung, nachteilige Auswirkungen auf den Marktpreis der Stammaktien von Takeda und das Betriebsergebnis von Takeda oder Shire aufgrund des Nicht-zustande-Kommens des möglichen Zusammenschlusses, die Nichtrealisierung der erwarteten Vorteile des möglichen Zusammenschlusses, negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ankündigung des möglichen Zusammenschlusses oder weiterer Ankündigungen im Zusammenhang mit dem möglichen Zusammenschluss oder dem Vollzug des möglichen Zusammenschlusses auf den Marktpreis der Stammaktien von Takeda oder Shire, erhebliche Transaktionskosten und/oder unbekannte Verbindlichkeiten, allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen, die sich auf die zusammengeführten Unternehmen nach dem Vollzug des möglichen Zusammenschlusses auswirken, Änderungen der globalen, politischen, wirtschaftlichen, geschäftlichen, wettbewerblichen, marktbezogenen und regulatorischen Bedingungen, zukünftigen Wechselkurse und Zinssätze, Änderungen von Steuergesetzen, Vorschriften, Sätzen und Richtlinien, künftige Unternehmenszusammenschlüsse oder -verkäufe sowie wettbewerbsbezogene Entwicklungen. Obwohl davon ausgegangen wird, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Erwartungen realistisch sind, kann nicht zugesichert werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen, und Sie werden daher aufgefordert, sich nicht übermäßig auf die zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ankündigung gelten.

Weitere Risikofaktoren, die sich auf zukünftige Ergebnisse auswirken können, sind im jüngsten Jahresbericht von Shire auf Form 10-K und in den nachfolgenden Quartalsberichten von Shire auf Form 10-Q enthalten, jeweils einschließlich der unter „ITEM1A: Risk Factors“ beschriebenen Risiken, sowie in den nachfolgenden Berichten von Shire auf Form 8-K und weiteren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen (verfügbar unter www.Shire.com und www.sec.gov), deren Inhalt nicht durch Verweis in dieser Ankündigung enthalten oder Teil dieser Ankündigung ist. Alle in dieser Ankündigung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind durch diese Risikofaktoren, die vom Leser ebenfalls berücksichtigt werden sollten, ausdrücklich eingeschränkt.

Alle zukunftsgerichteten Aussagen, die Takeda oder Shire oder einer anderen Person, die im Namen eines Unternehmens handelt, zuzurechnen sind, werden durch diese Warnhinweise ausdrücklich in ihrer Gesamtheit eingeschränkt. Die Leser werden daher aufgefordert, sich nicht übermäßig auf die zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gelten. Sofern die geltenden Gesetze dies nicht verlangen, übernehmen weder Takeda noch Shire die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Keine Gewinnprognosen oder -schätzungen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beinhaltet diese Ankündigung (einschließlich eventueller Aussagen zu erwarteten Synergien) keine Gewinnprognose oder -schätzung für irgendeinen Zeitraum und keine Aussage in dieser Ankündigung sollte dahingehend interpretiert werden, dass der Gewinn oder Gewinn pro Aktie oder die Dividende pro Aktie für Takeda bzw. Shire für das laufende Geschäftsjahr oder zukünftige Geschäftsjahre zwangsläufig den in der Vergangenheit veröffentlichten Gewinn oder Gewinn pro Aktie oder Dividende pro Aktie für Takeda bzw. Shire erreichen oder überschreiten würde.

Medizinische Informationen

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Veröffentlichung auf der Website

Gemäß Regel 26.1 des Kodex wird eine Kopie dieser Mitteilung (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen mit Wohnsitz in Ländern, deren Rechtsordnung Beschränkungen vorsehen) auf der Website von Takeda unter www.takeda.com/investors/offer-for-shire bis spätestens 12.00 Uhr (Londoner Zeit) am 6. Dezember 2018 zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der Website, auf die in dieser Mitteilung verwiesen wird, wird nicht in diese Mitteilung aufgenommen und ist nicht Teil dieser Mitteilung.

Offenlegungspflichten gemäß dem Kodex

Gemäß Regel 8.3(a) des Kodex muss jede Person, die an 1 % oder mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist (wobei es sich um einen anderen Anbieter als einen Anbieter handelt, für den bekannt gegeben wurde, dass sein Angebot ausschließlich in bar erfolgt oder wahrscheinlich erfolgen wird), nach Beginn der Angebotsfrist und, falls später, nach der Bekanntgabe, in der ein Börsenanbieter erstmals identifiziert wird, eine Offenlegung der Eröffnungsposition (Opening Position Disclosure) vornehmen. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition muss Angaben über die Anteile der Person und die Short-Positionen sowie die Zeichnungsrechte für alle relevanten Wertpapiere von (i) der Zielgesellschaft und (ii) einem oder mehreren Börsenanbietern enthalten. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition durch eine Person, für die Regel 8.3(a) gilt, muss spätestens um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am 10. Geschäftstag nach Beginn der Angebotsfrist und gegebenenfalls spätestens um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am 10. Geschäftstag nach der Bekanntmachung, in der ein Börsenanbieter erstmals genannt wird, erfolgen. Relevante Personen, die mit den betreffenden Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters vor Ablauf der Frist für die Offenlegung einer Eröffnungsposition handeln, müssen stattdessen eine Offenlegung von Transaktionen (Dealing Disclosure) vornehmen.

Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die an 1 % oder mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist, eine Offenlegung von Transaktionen vornehmen, wenn sie mit relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters handelt. Eine Offenlegung von Transaktionen muss Angaben zu dem betreffenden Geschäft sowie zu den Anteilen und Short-Positionen der Person und den Rechten zum Bezug von relevanten Wertpapieren (i) der Zielgesellschaft und (ii) des/der Börsenanbieter(s) enthalten, es sei denn, diese Angaben wurden zuvor gemäß Regel 8 veröffentlicht. Eine Offenlegung von Transaktionen durch eine Person, für die Regel 8.3(b) gilt, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Londoner Zeit) an dem auf den Tag des jeweiligen Handels folgenden Geschäftstag erfolgen.

Wenn zwei oder mehr Personen aufgrund einer formellen oder informellen Vereinbarung gemeinsam handeln, um eine Beteiligung an relevanten Wertpapieren einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters zu erwerben oder zu kontrollieren, gelten sie als eine einzige Person im Sinne von Regel 8.3.

Die Offenlegung von Eröffnungspositionen muss ebenfalls seitens der Zielgesellschaft und seitens jedes Bieters erfolgen, und die Offenlegung von Transaktionen muss ebenfalls seitens der Zielgesellschaft, seitens jedes Bieters und aller mit ihnen gemeinsam handelnden Personen erfolgen (siehe Regeln 8.1, 8.2 und 8.4).

Einzelheiten über die Zielgesellschaft und die Bietergesellschaften, für deren Wertpapiere die Offenlegung von Eröffnungspositionen und die Offenlegung von Transaktionen erforderlich ist, sind in der Offenlegungstabelle (Disclosure Table) auf der Website des Panels unter folgender Adresse abrufbar: www.thetakeoverpanel.org.uk; dort finden sich auch Angaben zur Anzahl der ausgegebenen Wertpapiere, des Beginns der Angebotsfrist und der ersten Identifizierung eines Bieters. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zu einer Offenlegung der Eröffnungsposition oder einer Offenlegung von Transaktionen verpflichtet sind, sollten Sie die Market Surveillance Unit des Panels unter der Nummer +44 (0)20 7638 0129 kontaktieren.

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