Handyhersteller reagieren auf die IARC-Klassifizierung der RF-Energie

(01.06.2011, Pharma-Zeitung.de) BRÜSSEL - Copyright by Business Wire - International Agency for Research on Cancer

Primärer Endpunkt mit signifikant verbesserter Gesamtansprechrate bei der mit der ABRAXANE-Kombination behandelten Patientengruppe erreicht

Starke Trends zugunsten der ABRAXANE-Kombination bei älteren Patienten und Fällen mit squamöser Zellhistologie

Mit der ABRAXANE-Kombination behandelte Patienten im Alter von 70 Jahren und darüber erreichten eine Gesamtüberlebensdauer von 19,9 Monaten gegenüber 10,4 Monaten in der Vergleichsgruppe

sNDA-Zulassungsantrag für ABRAXANE als Erstlinienbehandlung von Patienten mit nicht kleinzelligem Lungenkrebs wird den Erwartungen zufolge bis Jahresende bei der FDA eingereicht

In dem am 31. Mai 2011 veröffentlichten Gutachten der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) wird die Belastung durch elektromagnetische Funkfrequenzfelder (RF), die von Handys, mobilen Endgeräten, Radar und Rundfunk- und Fernsehsendern abgegeben werden, als möglicherweise krebserregend beim Menschen (IARC Gruppe 2B) eingestuft.

„Nach der Prüfung des vorliegenden wissenschaftlichen Materials ist es von Bedeutung, dass die IARC zu dem Schluss gelangt ist, dass elektromagnetische Funkfrequenzfelder weder definitiv noch wahrscheinlich krebserregend beim Menschen sind. Die IARC ist vielmehr zu dem Schluss gelangt, dass es immer noch möglich ist, dass RF-Felder krebserregend sind, und sie hat Gebiete für weitere Forschungsarbeit ermittelt“, so Michael Milligan, Generalsekretär des Mobile Manufacturers Forum (MMF).

„Die IARC hat nur die Risikomöglichkeit bewertet, nicht die Risikowahrscheinlichkeit beim normalen Gebrauch. Dieses Gutachten wird nun von den Gesundheitsbehörden geprüft, die die Gesamtauswirkungen ermitteln werden“, so Milligan weiter.

„Es ist zwar noch weitere epidemiologische Forschung notwendig, um diese Möglichkeit zu klären, aber Menschen die beunruhigt sind, können ihre Exposition durch Funksignale von Handys ja leicht reduzieren. Die Weltgesundheitsorganisation gibt beispielsweise folgende Empfehlungen, wie die Exposition durch Handys wirksam reduziert werden kann:

Bei der Benutzung von „Handfrei“-Kits ist das Handy beim Telefonieren weiter vom Kopf und Körper entfernt. Die Exposition lässt sich auch durch die Begrenzung der Anzahl und Länge der Anrufe reduzieren. Die Benutzung des Handys in Gebieten mit gutem Empfang verringert die Belastung ebenfalls, da die Signalübertragung hier mit geringerer Leistung möglich ist.“

Die IARC erläuterte die Ergebnisse wie folgt:

Das Material wurde kritisch geprüft und insgesamt als „begrenzt“1 eingestuft, insbesondere hinsichtlich Gliomen und Akustikusneuromen, für Nutzer kabelloser Telefone und als „unzureichend“2 für Schlussfolgerungen hinsichtlich anderer Krebsarten. Das Beweismaterial zur oben genannten Exposition in Beruf und Umwelt wurde ebenfalls als unzureichend eingestuft.

Die Mobilkommunikationsbranche wird ernst zu nehmende, unabhängige Forschungsarbeit weiter unterstützen, um die im IARC-Gutachten aufgezeigten Unsicherheiten abzuklären“, fügte Milligan hinzu.

„Bei der Auswertung der Folgen dieses Gutachtens ist zu bedenken, dass Mobilkommunikationsgeräte für den Betrieb innerhalb internationaler und nationaler Expositionsgrenzen konzipiert sind, die bereits erhebliche Sicherheitsspielräume enthalten“, erläuterte Milligan.

Weltweit werden Mobiltelefone mit nationalen Zulassungskennzeichen, wie CE innerhalb der EU und FCC in den USA, versehen, um deutlich zu machen, dass sie unter anderem die jeweiligen Expositionsstandards erfüllen.

„Handys funktionieren zudem nicht nur innerhalb der Expositionsgrenzen, sondern sollen auch sicherstellen, dass immer die niedrigstmögliche Leistung für ein hochwertiges Telefongespräch eingesetzt wird“, so Milligan abschließend.

Hintergrundinformation – IARC Monographien

Die IARC führt mit Hilfe unabhängiger Expertengruppen regelmäßig Bewertungen von Krebsgefährdungen durch, denen Menschen durch vielfältige Wirkstoffe, Kombinationen und Expositionen ausgesetzt sind, um Gesundheitsbehörden weltweit beraten zu können.

Seit 1971 hat die IARC 941 Wirkstoffe begutachtet, darunter:

Gruppe 1Krebserregendbeim Menschen

 

Gruppe 2AWahrscheinlichkrebserregendbeim Menschen

 

Gruppe 2BMöglicherweise krebserregendbeim Menschen

 

Gruppe 3 Nichtklassifizierbar

 

Gruppe 4Wahrscheinlich nichtkrebserregendbeim Menschen

Hinweise, dass ein Wirkstoff „nachweislich“ mit Krebs beim Menschen verbunden ist.   Wahrscheinlich krebserregend beim Menschen; begrenzte Hinweise einer Verbindung mit Krebs beim Menschen, aber ausreichend Hinweise für Krebs in Tierversuchen   Begrenzte Hinweise einer Verbindung mit Krebs beim Menschen, aber unzureichendes Beweismaterial für Krebs in Tierversuchen   Verfügbare Informationen lassen die Klassifizierung des Wirkstoffs als krebserregend nicht zu.   Hinweise belegen, dass der Wirkstoff nicht mit Krebs beim Menschen verbunden ist. 107 Wirkstoffe, darunter:

 

  • Alkoholische Getränke
  • Asbest (alle Arten)
  • Arsen
  • Benzol
  • Formaldehyd
  • Ionisierende Strahlung (alle Arten)
  • Tabak, Rauchen und rauchlos
  • Tätigkeit als Maler (berufliche Exposition)
  • Sonnenlicht (Sonnenstrahlung)
  59 Wirkstoffe, darunter:

 

  • Tätigkeit als Coiffeur oder Friseur (berufliche Exposition)
  • Arbeiten in einer Erdölraffinerie (berufliche Exposition)
  • Schichtarbeit mit Unterbrechung des Tagesrhythmus (Unterbrechung des normalen Schlafmusters)
  266 Wirkstoffe, darunter:

 

  • Kaffee (Harnblase)
  • Dieselkraftstoff, marine
  • Chemische Reinigung
  • (berufliche Exposition)
  • Feuerwehrtätigkeit (berufliche Exposition)
  • Styren
  • Tätigkeit in der Textilherstellung
  • Magnetische Felder (ELF)
  • Eingelegtes Gemüse
  508 Wirkstoffe, darunter:

 

  • Acrylsäure
  • Chloriertes Trinkwasser
  • Haarfärbemittel (persönlicher Gebrauch)
  • Fluoreszierende Beleuchtung
  • Elektrische Felder (ELF)
  1 Wirkstoff:

 

 

  • Caprolactam

Anmerkung: Caprolactam ist giftig, aber nicht krebserregend.

Eine vollständige Liste früherer Klassifizierungen erhalten Sie unter: http://monographs.iarc.fr/ENG/Classification/index.php

Die Präambel der IARC erklärt ferner, wie der wissenschaftliche Kenntnisstand für Untersuchungen an Menschen und Tieren bewertet wird: http://monographs.iarc.fr/ENG/Preamble/index.php

1 Begrenzte Hinweise auf krebserregende Wirkung: Positiver Zusammenhang zwischen der Exposition durch diesen Wirkstoff und Krebs; ein Kausalzusammenhang wird von der Arbeitsgruppe für plausibel gehalten, aber Zufall, Verzerrung oder Konfundierung können nicht mit angemessener Sicherheit ausgeschlossen werden.

2 Unzureichende Hinweise auf krebserregende Wirkung: Die vorliegenden Studien sind von unzureichender Qualität, Konsistenz oder statistischer Aussagekraft, um eine Schlussfolgerung bezüglich des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines Kausalzusammenhangs zwischen der Exposition und Krebs zu gestatten, oder es liegen keine Daten zu Krebs beim Menschen vor.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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