NanoString nimmt Stellung zur Entscheidung des Landgerichts München
(18.05.2023, Pharma-Zeitung.de) SEATTLE UND MÜNCHEN - Copyright by Business Wire - NanoString Technologies, Inc.
NanoString Technologies, Inc. (Nasdaq: NSTG), ein führender Anbieter von biowissenschaftlichen Werkzeugen für die Forschung und die translationale Forschung, reagierte heute auf die jüngste Entscheidung des Landgerichts München, in der festgestellt wurde, dass der CosMx Spatial Molecular Imager (SMI) von NanoString, wenn er zum Nachweis von RNA-Molekülen (Targets) verwendet wird, den deutschen Teil des Europäischen Patents 2794928B1 verletzt. Das Münchner Gericht gab 10x Genomics, Inc. und President and Fellows of Harvard College das Recht, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des SMI-Instruments CosMx für den RNA-Nachweis in Deutschland durchzusetzen. NanoString ist der Ansicht, dass das Münchner Gericht zu einem falschen Schluss gekommen ist und wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Der Anwbereich und die Auswirkungen der Entscheidung des Münchner Gerichts sind ausschließlich auf Deutschland beschränkt. Darüber hinaus gilt die Entscheidung nicht für die Verwendung des SMI-Instruments CosMx zum Nachweis von Proteinen, das NanoString weiterhin anbieten und unterstützen wird.
„Wir sind mit der kürzlichem Entscheidung des Landgerichts München nicht einverstanden“, sagte Brad Gray, President und CEO von NanoString. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Behauptungen von 10x unberechtigt sind. Der CosMx SMI unterscheidet sich grundlegend von allen anderen Spatial-Biology-Plattformen auf dem Markt und bietet Fähigkeiten, die die aller anderen räumlichen Analysesysteme, einschließlich der von 10x angebotenen, weit übertreffen. Wir glauben, dass das Vorgehen von 10x in Bezug auf das bahnbrechende SMI-System CosMx von NanoString den Wettbewerb zu Unrecht unterdrückt und die kritische Forschung der deutschen Wissenschaftler zu behindern droht. NanoString wird weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich energisch gegen die Behauptungen von 10x zu wehren. Wir sind davon überzeugt, dass wir in der Berufung Recht bekommen werden und sind zuversichtlich, dass unsere Argumente vor dem Bundespatentgericht Bestand haben werden, wo wir eine Entscheidung über die Nichtigerklärung des Patents in der Nichtigkeitsklage anstreben. Unsere oberste Priorität bleibt es, unseren Kunden das branchenweit umfassendste Produktportfolio an Lösungen für die räumliche Biologie und Massenexpression von Genen zur Verfügung zu stellen, und wir werden weiterhin unermüdlich daran arbeiten, dieses Ziel zu erreichen.“
NanoString stellt die Gültigkeit des geltend gemachten Patents mit einer parallelen Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht in München in Frage. Eine Entscheidung in der Nichtigkeitsklage wird nach einer für Mai 2024 angesetzten Anhörung erwartet. Sollten die relevanten Ansprüche des Patents durch das Bundespatentgericht in der Nichtigkeitsklage für ungültig erklärt werden, würde ein solches Urteil die Grundlage für die Feststellung des Landgerichts München im Patentverletzungsverfahren entziehen und NanoString die Aufhebung der damit verbundenen einstweiligen Verfügung ermöglichen.
Über NanoString
NanoString Technologies, ein führendes Unternehmen im Bereich der räumlichen Biologie (Spatial Biology), bietet ein Ökosystem innovativer Lösungen für die Forschung und translationale Forschung an, die es unseren Kunden ermöglichen, das Universum der Biologie zu kartieren. Der Digital Spatial Profiler GeoMx® ist eine flexible und konsistente Lösung, die die Leistungsfähigkeit der Ganzgewebebildgebung mit Genexpressions- und Proteindaten für die räumliche Ganztranskriptomik und Proteomik kombiniert. Der Spatial Molecular Imager CosMx™ ist eine Bildgebungsplattform für einzelne Zellen, die auf räumlicher Multiomik basiert und es Forschern ermöglicht, einzelne Zellen in ihrer natürlichen Umgebung abzubilden, um tiefe biologische Erkenntnisse und neue Entdeckungen aus einem einzigen Experiment zu gewinnen. Die Spatial Informatics Platform AtoMx™ ist eine cloudbasierte Informatiklösung mit fortschrittlicher Analytik und globalen Kollaborationsmöglichkeiten, die jederzeit und überall leistungsstarke räumliche biologische Erkenntnisse ermöglicht. Die Grundlage unserer Forschungstools ist unser nCounter®-Analysesystem, das eine sichere Möglichkeit bietet, die Expression von Hunderten von Genen, Proteinen, miRNAs oder Kopienzahlvariationen gleichzeitig mit hoher Empfindlichkeit und Präzision zu erfassen. Weitere Informationen finden Sie unter www.nanostring.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 sowie des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten Aussagen über unsere Absicht, gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einzulegen, über unsere Absicht, uns weiterhin energisch gegen die Behauptungen von 10x zu verteidigen, über unsere Überzeugung, dass wir mit unserer Berufung in dem Verfahren vor dem Landgericht München erfolgreich sein werden, über unsere Erwartungen hinsichtlich des Ergebnisses der Nichtigkeitsklage, die wir vor dem Bundespatentgericht verfolgen, und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf eine fortbestehende einstweilige Verfügung, über den erwarteten zeitlichen Ablauf der laufenden Rechtsstreitigkeiten, über den endgültigen Ausgang dieser anhängigen Verfahren, über die Auswirkungen der gegenwärtigen einstweiligen Verfügung auf unser Geschäft sowie über unsere Geschäftstätigkeit und Geschäftsaussichten. Derartige Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, mit Risiken und Ungewissheiten verbundenen Annahmen, die zur Folge haben könnten, dass die tatsächlichen Erfolge und Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Zu den Risiken und Unsicherheiten, von denen sich viele unserer Kontrolle entziehen, gehören u. a., dass wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München nicht erfolgreich Berufung einlegen, dass wir mit unserer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht erfolglos bleiben, dass sich die laufenden Rechtsstreitigkeiten in die Länge ziehen und sich eine endgültige Entscheidung verzögern könnte, dass unsere Produkte vom Markt angenommen werden, dass die allgemeinen Bedingungen auf den nationalen und globalen Wirtschaftsmärkten ungünstig sind, dass sich die laufenden Rechtsstreitigkeiten auf unser Geschäft auswirken, dass wir mit unseren Wettbewerbern konkurrieren sowie die anderen Risiken, die in den von uns bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen aufgeführt sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. NanoString Technologies lehnt jegliche Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung dieser zukunftsgerichteten Aussagen ab.
NanoString, NanoString Technologies, das NanoString-Logo, GeoMx, CosMx, AtoMx und nCounter sind Marken oder eingetragene Marken von NanoString Technologies, Inc. in verschiedenen Gerichtsbarkeiten.
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