Die Glyphosate Task Force fordert Mitgliedstaaten zur Annahme einer 15-jährigen Zulassungsdauer für Glyphosat auf

(13.05.2016, Pharma-Zeitung.de) BRÜSSEL - Copyright by Business Wire - Glyphosate Task Force

Im Vorfeld der Sitzung des Ständigen Ausschusses, die am 18.  und 19. Mai stattfinden soll, unterstreicht die Glyphosate Task Force (GTF) die Wichtigkeit der durchgängigen und vollständigen Anwendung aller Aspekte des EU-Rechtsrahmens bei der Zulassung von Wirkstoffen.



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Maize grows amid previous crop's stubble in a field in which glyphosate was used for weed control in lieu of plowing, which causes erosion. (Photo: Business Wire)

Basierend auf dem Ergebnis einer umfassenden Risikobewertung sieht die EU-Gesetzgebung eine 15-jährige Zulassungsdauer für zugelassene Wirkstoffe vor.

Das Ergebnis der EU-Bewertung von Glyphosat kam zu dem Schluss, dass es keine inakzeptablen Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Eine beispiellose Menge an Daten wurde bewertet, darunter 353 neue Studien.

Herr Richard Garnett, Chairman der GTF, sagte: „Es ist wichtig, dass Entscheidungen in Bezug auf die genehmigte Länge der Zulassungsdauer für Wirkstoffe durchgängig sind. Jeder andere Ansatz würde die Glaubwürdigkeit des Neuzulassungsverfahrens untergraben.“

„Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des BfR und der EFSA ist die GTF der Auffassung, dass eine 15-jährige Zulassungsdauer für Glyphosat angemessen ist und gewährt werden sollte, im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU.“

„Glyphosat sollte nicht anders behandelt werden als andere Wirkstoffe, die positive Risikobewertungen durch die EFSA erhalten haben.“

Rückstandsuntersuchungen im Kontext

Ein kürzlich durch eine Gruppe von Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MEPs) durchgeführter Versuch hat angeblich festgestellt, dass Glyphosatanreicherungen in Urinproben festgestellt wurden. Es wurden keine Angaben zu den bei dem Versuch angewandten Analysemethoden gemacht. Die wissenschaftliche Qualität der produzierten Daten kann daher nicht bewertet oder überprüft werden. In jedem Fall führen die angegebenen Ergebnisse der Prüfung Anreicherungskonzentrationen an, die denen der jüngsten Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes entsprechen. Diese Werte liegen innerhalb der gesetzlich vertretbaren Grenzen und stellen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Amtliche Überwachung von Pestizidrückständen, die von den EU-Mitgliedstaaten auf jährlicher Basis durchgeführt wird, zeigt, dass bei der überwiegenden Mehrzahl der getesteten Proben Rückstände völlig unsichtbar sind. In den Fällen, in denen die Rückstände vorhanden sind, liegen sie innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen und weit unterhalb eines Werts, der ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen würde.

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