Second Sight gibt positiven Bescheid über Verlängerung der Erstattungsfähigkeit in Deutschland bekannt

(02.02.2017, Pharma-Zeitung.de) SYLMAR, Calif. - Copyright by Business Wire - Second Sight Medical Products, Inc.

Second Sight Medical Products, Inc. (Nasdaq: EYES), Entwickler, Hersteller und Vermarkter von implantierbaren Sehprothesen zur Wiederherstellung des Sehvermögens bei blinden Patienten hat heute bekanntgegeben, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) dem epiretinalen Implantat in 15 Krankenhäusern erneut Status I (vollständige Zulassung) gemäß dem NUB-Antragsverfahren1 erteilt hat. Dank dieser Entscheidung können zugelassene Krankenhäuser Entgeltverhandlungen für die Behandlung von Patienten mit hochgradiger Retinitis pigmentosa (RP) mit dem Netzhautprothesensystem Argus® II mit gesetzlichen Krankenkassen führen, die 85 % der Bevölkerung in Deutschland versichern. Ein NUB-Bescheid gilt für ein Jahr und kann auf Antrag verlängert werden.

In Europa ist Argus II für Patienten indiziert, die aufgrund fortgeschrittener degenerativer Erkrankungen der Netzhaut wie RP erblindet sind. RP ist eine angeborene Erkrankung, die häufig zu nahezu vollständiger Blindheit führt und fast 30.000 Deutsche sowie 167.000 Europäer betrifft.

“Diese NUB-Verlängerung ist ein klares Indiz für das Bestreben deutscher Ophthalmologen, ihren erblindeten Patienten einen Teil ihrer Sehkraft zurückzugeben. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Augenärzten und Patienten, um Patienten, die infolge von Retinitis pigmentosa erblindet sind, eine gewisse Lebensqualität zu verschaffen”, betont Will McGuire, Präsident und Vorstandsvorsitzender von Second Sight Medical Products.

Argus II steht einer stetig wachsenden Patientengruppe weltweit zur Verfügung, da die Zahl der Länder und Regionen, in denen die Kosten für das System erstattet werden, kontinuierlich steigt. Inzwischen leben über 215 Patienten mit den Implantaten, 35 davon in Deutschland. Einige Patienten tragen das Implantat bereits 10 Jahre, und damit ist Argus II die Netzhautprothese mit der größten Verbreitung.

Über das Netzhautprothesensystem Argus® II

Das Argus II System von Second Sight erzeugt eine elektrische Stimulation, bei der die geschädigten Netzhautzellen umgangen und die verbliebenen funktionstüchtigen Zellen stimuliert werden können; auf diese Weise kann bei Personen mit schwerer bis hochgradiger Retinitis pigmentosa eine visuelle Wahrnehmung hervorgerufen werden. Das Argus II System wandelt die von einer winzigen Videokamera in der Brille des Patienten aufgenommenen Bilder in eine Reihe kleiner elektrischer Impulse um, die drahtlos an ein Elektrodengitter gesendet werden, das auf der Oberfläche der Netzhaut implantiert ist. Diese Impulse sollen die verbliebenen Netzhautzellen stimulieren, so dass im Gehirn Lichtmuster wahrgenommen werden können. Der Patient kann lernen, diese visuellen Muster zu interpretieren, und kann dadurch eine funktionelle Sehkraft zurückgewinnen. Das Argus II System ist die erste künstliche Netzhaut, die in vielen Ländern zugelassen wurde und an offiziellen Behandlungszentren in Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Saudi-Arabien, Spanien, der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika angewendet wird.

Über Second Sight

Second Sight Medical Products, Inc. hat sich das Ziel gesetzt, eine Netzhautprothese zu konstruieren, um Patienten, die infolge einer äußeren Netzhautdegeneration wie Retinitis pigmentosa erblindet sind, eine gewisse Sehfähigkeit zurückzugeben und somit größere Unabhängigkeit zu verleihen. Dazu hat Second Sight das Netzhautprothesensystem Argus® II entwickelt. Zurzeit werden klinische Studien durchgeführt, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit von Argus II bei Patienten mit trockener altersbedingter Makuladegeneration (AMD) geprüft werden. Second Sight Second Sight entwickelt auch die Sehrindenprothese Orion™ I zur Wiederherstellung einer gewissen Sehfähigkeit bei Personen, die aus anderen Gründen erblindet sind als denen, die zurzeit mittels Argus II oder anderer Therapien behandelbar sind. Der Hauptsitz von Second Sight in den USA befindet sich in Sylmar, Kalifornien, der europäische Hauptsitz in Lausanne, Schweiz. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website: www.secondsight.com.

Safe Harbor Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange and Exchange Act von 1934 in der aktuellen Fassung; auf diese Aussagen beziehen sich die "Safe-Harbor"-Bestimmungen in diesen Abschnitten. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, denen keine aus der Vergangenheit belegte Tatsache zugrunde liegt, sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Sie sind erkennbar an Worten wie "geschätzt," "voraussichtlich", "Projekte", "Pläne" oder "geplant", "bemüht sich", "kann" oder "könnte", "wird", "erwartet", "beabsichtigt", "ist überzeugt", "sollte", "potenziell", "Ziele" und ähnliche Ausdrücke sowie die jeweilige negative Version davon. Ebenso können sie aus dem Kontext als "zukunftsgerichtete Aussagen" erkennbar sein. Zwar beruhen die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des Managements von Second Sight auf den aktuell gültigen Erwartungen, doch können sich die den Erwartungen zugrunde liegenden Informationen ändern. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen inhärente Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse substanziell von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen; Ursache hierfür sind verschiedene Faktoren, darunter solche Risiken und Unwägbarkeiten, die in den Abschnitten "Risikofaktoren" und "Einschätzung und Analyse des Managements bezüglich der finanziellen Situation und der operativen Ergebnisse" auf Formblatt 10-K unseres Jahresberichts vom 11. März 2016 und in unseren sonstigen Berichten aufgeführt sind, die wir von Zeit zu Zeit der Securities and Exchange Commission vorlegen. Wir bitten Sie dringend, diese Risiken und Unwägbarkeiten bei der Beurteilung unserer zukunftsgerichteten Aussagen zu berücksichtigen. Wir warnen die Leser davor, sich allzu sehr auf derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die ausschließlich Ausdruck der momentanen Einschätzungen in dem Augenblick sein können, in dem sie gemacht werden. soweit nicht durch Bundesgesetze anders festgelegt, übernehmen wir keinerlei Garantie und keine Verpflichtung zur Veröffentlichung etwaiger Updates oder Revisionen der in dieser Pressemitteilung (oder irgendwo anders) enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen, in denen sich Veränderungen unserer diesbezüglichen Erwartungen oder hinsichtlich von Ereignissen, Situationen oder Umständen ausdrücken, auf welchen derartige Aussagen beruhen.

1 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)


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